Home › JurPC Web-Dok. 111/1998 Spracherkennungssysteme (Teil 2)
Anmerkung der Redaktion: Der erste Teil des Beitrags befaßte sich mit der IBM Spracherkennungslösung "Via Voice Gold"; vgl. hierzu: JurPC Web-Dok. 67/1998, Abs. 1 - 41. Nachdem im vorigen Bericht das Programm von IBM "Via-Voice Gold" untersucht worden war, soll nun das System "Dragon Naturally Speaking" einem gründlichen Test unterzogen werden. Die Installation des Programms verlief auch bei diesem System ohne nennenswerte Schwierigkeiten. Die Einrichtung der Software auf der Festplatte wurde von dem Installationsprogramm ohne Probleme übernommen. Nach erfolgreicher Installation läuft der "Audio Setup Assistent" automatisch an. Dieser überprüft bei seinem ersten Start, ob die Einrichtung der Hardware einwandfrei war, ob also Mikrofon und Lautsprecher in ausreichender Qualität funktionieren (vgl. Abb.) und erläutert, wie das Mikrofon (am Mund des Anwenders) zu positionieren ist. Nach dieser ersten Einrichtung läuft auch bei dem System von Dragon eine Trainigsphase an. Hier werden dem Anwender vier verschiedene Texte zur Auswahl angeboten, von denen er dem System mindestens zwei Texte vorlesen muß (vgl. Abb.). Für diese Phase sollte der Anwender sich genügend Zeit lassen und etwa 45 Minuten kalkulieren. Er sollte sich vor allem ihn Ruhe darauf konzentrieren, die Texte so zu sprechen, wie er sie auch ihm gewöhnlichen Diktierablauf sprechen würde. Besonders deutliches Sprechen wäre also ebenso fehl am Platze, wie besonders schnelles Sprechen. Nachdem das System diese Einrichtungsphase durchlaufen hat, ist es einsatzbereit und der Anwender kann sich an das eigentliche Diktieren heranwagen. Hinsichtlich der einzelnen Diktiermodi ist das System von Dragon nicht ganz so anwenderfreundlich wie das IBM-System. Es bestehen folgende Möglichkeiten: 1. Der Anwender kann mit Hilfe einer kleinen Textverarbeitung,
welche als Bestandteil des Systems ausgeliefert wird, seine Texte erfassen. In
diese Textverarbeitung ist die Steuerung der Spracheingabe vollständig
integriert (vgl. Abb.). Hinsichtlich ihres Funktionsumfanges läßt
diese Textverarbeitung jedoch zu wünschen übrig. Sie kann mit "Wordpad"
verglichen werden, kommt also an die Office-Pakete bei weitem nicht heran.
Damit der Anwender von Winword aus die Spracherkennung steuern kann, wird ihm in Winword ein zusätzliches Pulldown-Menü eingeblendet und eine Speedbuttonleiste. Da der Aufruf von Naturally Speaking etwas länger dauert, wird es nicht zusammen mit Winword gestartet, sondern erst über das Pulldown-Menü aktiviert (vgl. Abb.). 3. Das direkte Diktieren in beliebige Zielfenster ist mit diesem System leider nicht möglich. Ebenso ist es nicht möglich, Befehle an das Betriebssystem zu diktieren. Anders als bei IBM kann man daher z.B. seine E-Mail nicht direkt ins richtige Fenster diktieren; man muß zuerst in die Textverarbeitung diktieren, um sich dann mit der Zwischenablage zu behelfen. Dieser Nachteil gegenüber dem System von IBM wird jedoch mit der guten Erkennungsrate mehr als ausgeglichen. War bei dem System von IBM noch jeder Satz fehlerhaft, schreibt das Dragon-System weitgehend korrekt. Einzelne Schwächen tauchen bei Komposita auf. Diese Komposita erkennt das System häufig als einzelne Worte. Statt "Allzweckmusiker" schreibt das System beispielsweise " all Zwecken Musiker ". Diese kleine Unzulänglichkeit ist in dem System offensichtlich auf den vorhandenen Wortschatz zurückzuführen. Die im Test erreichte Erkennungsrate liegt mit etwa 91 % etwas unter der Quote, die der Hersteller mit 95% angibt. Bei der verbleibenden Fehlerqoute entfallen etwa 33% der Fehler auf Komposita, die das System nicht zusammen geschrieben hat. Die Anwenderfreundlichkeit durch die hohe Erkennungsleistung
wird von dem System außerdem mit der Möglichkeit gesteigert, die
Steuerung der Software und der Textformatierung mit gesprochenen Befehlen zu
unterstützen. Zu diesen Befehlen zählt zum Beispiel "Verbinde
.......". Mit diesem Befehl können dann Komposita verbunden werden,
die das System nicht zusammen geschrieben hat. Ebenso wie bei dem System von IBM ist auch bei diesem System
die Korrektur der Texte notwendig, damit das System die Chance hat, dazu zu
lernen. Mit dieser recht einfachen Korrekturfunktion scheint eine Reduzierung des Schreibaufwandes möglich zu sein. Die Korrekturarbeit erreicht angesichts der besseren Erkennungsleistung und des einfacher zu handhabenden Korrekturmodus nicht so schnell denn Aufwand, der beim Diktieren für die primäre Verschriftlichung anfällt. Die Erkennungsrate des hier durchgeführten Testes dürfte sich außerdem noch steigern lassen, da auch dieses System noch nicht mit einem juristischen Fachwortschatz ausgestattet ist. Sobald dieser vorliegt, ist mit einer gesteigerten Erkennungsrate insbesondere für juristische Fachwörter zu rechnen. Der Anwender kann hinsichtlich des noch fehlenden juristischen Fachwörterbuches auch selbst Hand anlegen und das Vokabular erweitern (vgl. Abb.). Der Anwender kann beispielsweise die Rechtschreibelexika von Winword auf Wörter überprüfen, die Dragon unbekannt sind (vgl. Abb.). Bei einer solchen Vorgehensweise wird der Wortschatz von Dragon um die Wörter der Rechtschreiblexika ergänzt. Gleiches Vorgehen ist mit den Schriftsätzen in einer Kanzlei oder den Mustertexten von Formularbüchern denkbar. Vermißt wird an dem System sehr stark die Möglichkeit,
die Texterstellung von der Textüberarbeitung sinnvoll trennen zu können. Der Anwender kann sich an dieser Stelle auch nicht mit dem Austausch der gesamten Sprachdateien behelfen, da er bei dem System nicht angeben kann, unter welchem Namen und an welchem Ort das System die Sprachdaten ablegt. Ihm bleibt also verborgen, welche Dateien er kopieren müßte, um die Sprachdaten von einem Rechner auf einen anderen zu übertragen. Insgesamt scheint das System von Dragon aufgrund seiner Erkennungsrate tatsächlich schon für den Praxiseinsatz tauglich zu sein. Der Anwender muß zur Zeit noch ohne juristisches Fachvokabular zurecht kommen. Außerdem muß er soweit er die Korrekturarbeiten nicht selbst vornehmen will damit leben, daß sein System nichts hinzu lernt. 2.3.1 Allgemeiner Mustertextder Standorte Deutschland ist besser als sein
internationaler Ruf. Regierung, Opposition und Wirtschaftsverbände haben
auch schon einmütig in den Grund dafür ausgemacht, daß ausländische
Investoren einen großen Bogen um Deutschland schlagen: für die
Standorte Werbung fehlte die koordinierende Hand. 2.3.2 Juristischer MustertextAG Duisburg: wirtschaftliche Neugründung durch Mantel Verwertung - Prüfung Rechte des Registergericht es. (1) wird eine Kapitalgesellschaft, die ihren bisherigen Geschäftsbetrieb eingestellt hat und nicht mehr über wirtschaftlich verwandelt Vermögen verfügt, so Grundton eines neuen Unternehmens verwendet (Mantel Verwertung), so liegt hierin eine Umgehung der Vorschriften über die Kapital aufbringbar der Gründung. Die umgangen Vorschriften über die Aufregung des Stammkapitals und über deren Registergericht sicher Kontrolle sind analog anzuwenden. (2) kommt anläßlich einer Register an Meldung der Verdacht auf eine Mantel Verwertung auf, so mußte Registergericht besuchen, den Sachverhalte aufzuklären. Bei der Aufklärung kam die Beteiligten insbesondere durch Auferlegung der wirtschaftlichen Zusammenhänge mit zu wirken. Bestätigt sich der Verdacht, so ist die Eintragung davon abhängig zu machen, daß die Erfüllung der umgangen Gründung Vorschriften über das Stammkapital und die mindeste Einlagen nachgewiesen wird. * Götz Knoop ist Rechtsanwalt in Lippstadt. |