Home › JurPC Web-Dok. 103/1998 Möglichkeiten des Einsatzes von Concept-Maps zum juristischen Lernen
I. EinleitungDie meisten Menschen, die versuchen, einen komplexen
Sachverhalt schriftlich darzustellen, machen die Erfahrung, daß es äußerst
schwierig ist, diese Aufgabe aus dem Stegreif, d.h. ohne Vorüberlegungen,
Notizen etc. erfolgreich zu bewältigen. Eines der Hauptprobleme besteht
darin, daß die Ideen zu einem bestimmten Thema im Gedächtnis nicht
dazu neigen, in der Reihenfolge zu "erscheinen", wie sie um einer
sinnvollen Darstellung willen im Text aufgereiht sein müßten. Das
liegt daran, daß das menschliche Denken von Natur aus nicht linear,
sondern assoziativ ausgerichtet ist, sich neue Ideen also im Zusammenhang mit
vorherigen Ideen entwickeln und nicht in einer festen (erwünschten)
Reihenfolge. II. Mind-MappingBeim Mind-Mapping werden ausgehend von einem Thema als Mittelpunkt zu diesem Thema gehörende Einzelheiten und Ideen als Abzweigungen notiert, von denen weitere Zweige und Unterverzweigungen abgehen.
Diese Art der Darstellung eignet sich zunächst einmal vor
allem zur Ideensammlung. Alle Einfälle können, ohne daß sie in
eine Hierarchie eingeordnet werden müßten, in einem Kreis um den Schlüsselbegriff
herum festgehalten werden. Diese Art der Ideensammlung hat damit den Vorteil, daß
sie übersichtlicher ist als Notizen. Die Erstellung jedes Textes, der über
eine Ansammlung von Stichwörtern hinausgeht, erfordert Füllwörter
zur Satzbildung, die für die Darstellung der Ideen überflüssig
sind, und die selbst vom Konzept ablenken. Für das Lernen von Strukturen, im Gegensatz zur bloßen
Ideensammlung, hat Mind-Mapping jedoch den Nachteil, daß bei dieser Art
der Darstellung die einzelnen Elemente lose um den Zentralbegriff herum
angeordnet sind. Die Darstellung komplexerer Zusammenhänge setzt jedoch
voraus, daß auch die einzelnen Elemente untereinander in Beziehung gesetzt
werden können, d.h. daß sich aus der Struktur auch unterschiedliche
Abstraktionsebenen und Hierarchien erkennen lassen und daß auch
Verbindungen zwischen den einzelnen Elementen erkennbar sind, die nicht über
den Zentralbegriff vermittelt werden. III. Concept-MapsFür die Wissensdarstellung zum Lernen bieten sich deshalb insbesondere Concept-Maps an. Ausgangspunkt der Concept-Map ist das Prinzip der Mind-Map, also die graphische Darstellung von zusammenhängenden Begriffen und Ideen. Allerdings kann hier bereits mit mehreren Schlüsselbegriffen gearbeitet werden. In einer Concept-Map werden die einzelnen Elemente dadurch miteinander in Beziehung gesetzt, daß die Verbindungslinien zwischen ihnen kommentiert werden. Damit wird der Zusammenhang zwischen den einzelnen Elementen deutlich. Es wird also mit Hilfe der Verbindungslinien gekennzeichnet, welche Elemente Oberbegriffe darstellen, welche Elemente bloß Teile in einem größeren Zusammenhang darstellen usw.
Computergestützte Concept-Maps bieten gegenüber den mit Hand gezeichneten Strukturen neben einem schönen Erscheinungsbild vor allem den Vorteil, daß sie sich leichter verändern und erweitern lassen. Grundsätzlich ließe sich dieser Effekt schon mit Hilfe der meisten Textverarbeitungen erreichen. Es sind jedoch bereits Programme auf dem Markt, die die Erstellung von Maps noch bequemer und schneller ermöglichen[2], diese Programme ermöglichen eine schnelle Erstellung und einfache Veränderung von Maps sowie die Verwendung von Hyperlinks zur Verbindung von Schlüsselwörtern mit Erläuterungstext, etwa Definitionen die zu umfangreich für eine graphische Darstellung sind. IV. Einsatz zum juristischen LernenJuristische Lerninhalte eignen sich für die Darstellung
mit Hilfe von
Concept-Maps, abgesehen von den grundsätzlichen Vorteilen
gehirngerechteren Lernens, vor allem unter zwei Aspekten. V. Versuch zum effektiven Einsatz von computerunterstützten Concept-MapsAn der Universität des Saarlandes konnte bereits im Rahmen
eines Forschungsprojekts des Fachbereichs Erziehungswissenschaften gezeigt
werden, daß die Überlegenheit von Begriffsstrukturdarstellungen gegenüber
Text nur dann Auswirkungen zeigt, wenn die Strukturen aktiv vom Lernenden
durchgearbeitet werden. Dann können wesentlich bessere Behaltensleistungen
erzielt werden als mit Texten.[5] Um zu untersuchen, wie beim Einsatz von computergestützen
Concept-Maps die Lernleistung möglichst effizient gesteigert werden
kann, wurde im Wintersemester 1997/98 am Fachbereich Erziehungswissenschaften
der Universität des Saarlandes, unter der Leitung von Prof. Dr.
Strittmatter und Dr. Karl L. Jüngst, ein entsprechender Versuch durchgeführt.
Bei dem Versuch kam auch eine Concept-Map mit juristischem Inhalt zum Einsatz. In Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Maximilian Herberger vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität des Saarlandes wurde deshalb eine Struktur entwickelt, die 32 Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre (Willenserklärung, Geschäftswille, Arten des Rechtsgeschäfts usw.) enthält.
Zur Durchführung des Versuches wurde am Fachbereich
Erziehungswissenschaften ein Programm entwickelt[6],
das sowohl für die Erstellung der Begriffsstrukturdarstellungen als auch für
die Durchführung und Auswertung des Versuches eingesetzt wurde. Das
Programm bietet die Möglichkeit, zunächst auf einfache Weise eine Concept-Mapzu erstellen. Die erstellte Map zeichnet sich dadurch aus, daß die
Verbindungen zwischen den einzelnen Elementen der präsentierten Struktur
nicht nur einfach kommentiert wurden, sondern daß eine gerichtete
Kommentierung erfolgt. Das heißt, daß die Verbindungslinie als Pfeil
von einem Element zum anderen dargestellt wird, der in beide Richtungen
kommentiert ist. Zu den beiden Elementen "Willenserklärung" und "Rechtsgeschäft"
müssen deshalb als Verbindungen sowohl "ist notwendiges
Tatbestandsmerkmal von" als auch "hat als notwendiges
Tatbestandsmerkmal" eingegeben werden. Abhängig davon, von welchem
Element aus die Struktur betrachtet wird, soll sich so beim späteren Lernen
entweder der Satz "Willenserklärung ist notwendiges Tatbestandsmerkmal
von Rechtsgeschäft" oder der Satz "Rechtsgeschäft hat als
notwendiges Tatbestandsmerkmal Willenserklärung" ergeben.
Mit Hilfe dieser Liste kann ein Vortest durchgeführt
werden, bei dem ermittelt wird, welche Sätze der Lernende bereits weiß.
In der späteren Darstellung können die gewußten bzw. die nicht
gewußten Teile der Struktur dementsprechend hervorgehoben werden.
Nach der Bearbeitung besteht die Möglichkeit, sich eine Lückenmap zeigen zu lassen, also eine bloße Struktur ohne Text, und diese selbst zu füllen. Beim Füllen der Lückenmap wird wiederum eine Liste der entstandenen Aussagen gebildet, die mit der vorgegebenen Expertenliste verglichen werden kann.
Die Versuchspersonen, 50 Jurastudenten, wurden in einem Vortest
dazu angehalten, ihr bereits vorhandenenes Wissen aus diesem Bereich anzugeben.
Nach einer kurzen Ablenkung wurde den Versuchspersonen dann im Lückentest das "Skelett" der Concept-Map gezeigt, also leere Kästchen anstelle der Begriffe und unbeschriftete Verbindungslinien. Die Versuchspersonen wurden aufgefordert, die Begriffe und Verbindungen selbst einzutragen. Die ausgefüllten Lückenmaps wurden bei der Auswertung auf sechs Merkmale untersucht: Die sog. "Fülle-Differenz"(d.h. den Lerngewinn im Sinne eines Vergleiches zwischen Vor- und Nachtest), die Zahl der Lücken, die Gewichtigkeit (d.h. das die Elemente der Map und ihre Verbindungen nach ihrer Wichtigkeit für das Gesamtkonzept bewertet wurden), der Erstreckungsweite (d.h. es wurde bewertet, wie vollständig die Verbindungen waren), der Stabilität des Vorwissens (wieviel wurde aus dem Vortest behalten), und der Anzahl der Perspektivenwechsel (wie häufig wurde im Lückentest eine andere Verbindungsrichtung eingegeben, als in der Vorlage-Map. VI. ErgebnisDie eingesetzte Concept-Map und die Darstellung auf dem
Computer wurde von den Testpersonen selbst überwiegend als ansprechend
eingestuft. Zweifel an der Prämisse, mit Strukturen ließe sich besser
lernen als mit Volltext wurden nur von wenigen geäußert. VII. Zu allerletztLast but not least läßt sich feststellen, daß die Jurastudentinnen insgesamt einen größeren Lerngewinn erzielten als die männlichen Versuchspersonen und daß sie auch die für die Gesamtstruktur wichtigeren Inhalte lernten... * Malte Hansen ist Rechtsreferendar in Saarbrücken und arbeitet am Institut für Rechtsinformatik von Prof. Dr. Maximilian Herberger an der Universität des Saarlandes mit. |