AG Kerpen |
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Leitsatz (des Einsenders) |
Eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch die Veröffentlichung eines Videos im Internet liegt nicht vor, wenn die abgebildete Person in dem Video nicht erkennbar ist. Eine Erkennbarkeit der abgebildeten Person ergibt sich nicht aus der Veröffentlichung eines Kraftfahrzeugkennzeichens. |
Anm. der Redaktion: Auf die Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Lorenz, Essen, aufmerksam gemacht. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 524 KB) |
[online seit: 11.01.2011] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Kerpen, AG, Zur Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch ein Video im Internet - JurPC-Web-Dok. 0004/2011 |