JurPC Web-Dok. 45/2008 - DOI 10.7328/jurpcb/200823344

Kammergericht
Beschluss vom 07.09.2007

5 W 266/07

Bagatellverstoß bei fehlender Angabe der Auslandsversandkosten

JurPC Web-Dok. 45/2008


BGB § 355 Abs. 2; UWG § 3; PAngV § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, S. 2

Leitsätze (der Redaktion)

1. Die Angabe einer Telefonnummer im Zusammenhang mit der Belehrung über das Rückgaberecht verletzt - anders als bei der Angabe einer Telefonnummer im Zusammenhang mit einer Widerrufsbelehrung - nicht das Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 S. 1 BGB, wenn aus dem Kontext der Belehrung hervorgeht, dass das Rückgaberecht nur durch die Rücksendung der Ware an eine bestimmte genannte Adresse ausgeübt werden kann.

2. Ein Bagatellverstoß nach § 3 UWG kann vorliegen, wenn ein nicht als marktstark erkennbarer Händler von Elektro-Haushaltsgeräten in einem deutschsprachigen Internet-Auftritt unter der Top-Level Domain „de“ einen „Versand nach Europa“ anbietet, ohne die Kosten entgegen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PAngV der Höhe nach zu beziffern oder entgegen § 1 Abs. 2 Satz 2 PAngV die Einzelheiten der Berechnung anzugeben (a. A. OLG Hamm, Beschluss vom 28.03.2007, 4 W 19/07).

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[online seit: 11.03.2008]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Kammergericht, Bagatellverstoß bei fehlender Angabe der Auslandsversandkosten - JurPC-Web-Dok. 0045/2008