JurPC Web-Dok. 147/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/2007229145

OLG München
Urteil vom 26.06.2007

18 U 2067/07

Verlinkung auf Bilder im Internet im Kontext mit der anwaltlichen Tätigkeit des Abgebildeten

JurPC Web-Dok. 147/2007


BGB §§ 1004, 823;   KunstUrhG §§ 22, 23

Leitsatz (der Redaktion)

  Werden dem privaten Bereich zuzuordnende und im Internet im Zusammenhang mit einer Freizeitaktivität veröffentlichte Bilder in einem Bericht angelinkt, der sich kritisch mit der anwaltlichen Tätigkeit des Abgebildeten auseinandersetzt, steht dem abgebildeten Anwalt ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 BGB, 22, 23 KunstUrhG zu, sofern der Link auf die Bilder als Untermauerung der kritischen Äußerungen eingesetzt wird. In diesem Fall liegt ein wirksames Einverständnis des Abgebildeten mit der Veröffentlichung der Bilder nicht vor. Selbst wenn man die Bebilderung noch als Beitrag zu einer allgemeinen Diskussion versteht, überwiegt das berechtigte Interesse des Abgebildeten an seiner Privatsphäre dasjenige eines Presseorganes an der Veröffentlichung, da das zur Schau gestellte Bild als Beleg für die kritischen Meinungsäußerungen aus dem (privaten) Zusammenhang gerissen wird.

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[online seit: 18.09.2007]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: München, OLG, Verlinkung auf Bilder im Internet im Kontext mit der anwaltlichen Tätigkeit des Abgebildeten - JurPC-Web-Dok. 0147/2007