JurPC Web-Dok. 160/2005 - DOI 10.7328/jurpcb/20052012156

AG Hamburg
Urteil vom 20.06.2005

5 C 11/05

E-Mail-Werbung

JurPC Web-Dok. 160/2005


BGB §§ 823, 1004 Abs. 1 S. 2 (analog)

 

Leitsätze (der Redaktion)

1. Auch bereits das einmalige Zusenden einer E-Mail mit werbendem Inhalt kann einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.

2. Dies gilt insbesondere bei E-Mail-Werbung gegenüber einem Rechtsanwalt, der hinsichtlich des Herausfilterns von Werbung wegen der Gefahr, versehentlich wichtige Mandanteninformationen zu löschen, besondere Sorgfalt walten lassen muss.

3. Wird vorgetragen, der E-Mail-Empfänger habe sich auf der Homepage des Absenders eingeloggt und sein Einverständnis mit E-Mail-Zusendungen erklärt, reicht in diesem Zusammenhang der Hinweis auf eine darauf folgende telefonische Mitteilung von ID und Passwort nicht aus, soweit dieser Hinweis nicht weiter substantiiert wird und der Empfänger seinerseits dartut, zum Zeitpunkt des angeblichen Logins auf der Homepage des Absenders gar nicht im Büro gewesen zu sein.

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[online seit: 15.12.2005]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, AG, E-Mail-Werbung - JurPC-Web-Dok. 0160/2005