JurPC Web-Dok. 89/2005 - DOI 10.7328/jurpcb/200520787

AG Plön
Urteil vom 03.09.2004

1 C 252/04

Beweis für Vertragsschluss bei Mehrwertdienstleistungen

JurPC Web-Dok. 89/2005


Leitsatz (der Redaktion)

Wer Forderungen aus einem Vertrag über Mehrwertdienstleistungen geltend macht, muss das Vorliegen eines entsprechenden Vertragsschlusses durch Angebot und Annahme darlegen und beweisen, da es im Netz ebenso gut möglich ist, dass Verbindungen über sich selbst installierende Dialer zustandegebracht werden.

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[online seit: 15.07.2005]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Plön, AG, Beweis für Vertragsschluss bei Mehrwertdienstleistungen - JurPC-Web-Dok. 0089/2005