JurPC Web-Dok. 64/2005 - DOI 10.7328/jurpcb/200520563

LG Görlitz
Urteil vom 31.08.2004

1 O 127/03

Schadensersatz bei Verzögerung der Domainregistrierung

JurPC Web-Dok. 64/2005


BGB § 280

Leitsatz (der Redaktion)

1. Wird ein Provider mit der Einrichtung und Registrierung einer Domain beauftragt und sagt der Provider zu, dass der Account in der Regel innerhalb eines Arbeitstages freigeschaltet wird, kann dies ein Durchschnittskunde nur so auffassen, dass ihm zu diesem Zeitpunkt die gewünschte Domain auch zur Verfügung steht. Wird die Domain durch eine verzögerte Bearbeitung des Providers zwischenzeitlich von einem Dritten registriert, steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch zu.

2. Dieser Schadensersatzanspruch umfasst auch diejenigen Kosten, die für den Rückerwerb der gewünschten Domain erforderlich sind.

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[online seit: 20.05.2005]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Görlitz, LG, Schadensersatz bei Verzögerung der Domainregistrierung - JurPC-Web-Dok. 0064/2005