JurPC Web-Dok. 35/2005 - DOI 10.7328/jurpcb/200520334

LG Coburg
Urteil vom 06.07.2004

22 O 43/04

Vertragsschluss bei eBay

JurPC Web-Dok. 35/2005


BGB §§ 145 ff., 307, AGB von eBay § 7

 

Leitsätze (der Redaktion)

1. Die Einstellung eines Artikels in die Auktionsplattform eBay enthält nach dem Empfängerhorizont die Erklärung, ein verbindliches Angebot über den Artikel abgeben zu wollen. Dieser Erklärungswert kommt auch in den AGB von eBay zum Ausdruck, die als Auslegungsgrundlage für die Erwartung des Erklärungsempfängers herangezogen werden können.

2. Ein geheim gehaltener Wille, den Artikel erst ab Erreichen eines bestimmten Preises verkaufen zu wollen, ist unbeachtlich (§ 116 BGB), da der Verkäufer den Verkauf unter Preis durch ein entsprechend hohes Mindestgebot vermeiden kann.

3. Der Vertrag kommt nach § 7 Nr. 3 AGB von eBay auch dann zu dem höchsten Gebot zustande, wenn die Auktion vorzeitig beendet wird. Die Regelung des § 7 Nr. 3 der AGB stellt - gerade für gewerbliche Anbieter - keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB dar.

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[online seit: 11.03.2005]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Coburg, LG, Vertragsschluss bei eBay - JurPC-Web-Dok. 0035/2005