JurPC Web-Dok. 116/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/200419256

LG Memmingen
Urteil vom 10.12.2003

1 H O 2319/03

Rückgaberecht von Standardsoftware bei Fernabsatzverträgen

JurPC Web-Dok. 116/2004


BGB § 312 d; UWG § 1

Leitsatz (der Redaktion)

Es verstößt gegen § 312 d BGB, wenn bei Lieferung von standardisierter Software an Private im Wege des Fernabsatzes ein Rückgaberecht ausgeschlossen wird. Bei standardisierter Software greift die Ausnahme des § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht ein. § 312 d BGB ist eine im Sinne des § 1 UWG wertbezogene Vorschrift, so dass ihre Verletzung gleichzeitig auch einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

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[online seit: 24.02.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Memmingen, LG, Rückgaberecht von Standardsoftware bei Fernabsatzverträgen - JurPC-Web-Dok. 0116/2004