JurPC Web-Dok. 96/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/200419235

LG München I
Urteil vom 03.09.2003

1 HK O 7754/03

Störerhaftung des Resellers

JurPC Web-Dok. 96/2004


UWG § 1

Leitsätze (der Redaktion)

1. Es ist nach § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt der belästigenden Werbung wettbewerbswidrig, wenn Inhabern von Mobiltelefonen durch Herstellen von Kurzverbindungen von ca. 1,7 Sekunden Dauer Rufnummern im Display des Mobiltelefons hinterlassen werden in der Erwartung, der Angerufene werde die hinterlassene Rufnummer (vorliegend: eine Nummer des Inselstaates Nauru) zurückrufen und dann bei Rückruf eine Dienstleistung in Form eines abgespielten Tonbandes abgerufen wird.

2. Der Reseller haftet für eine derartige Wettbewerbshandlung als Störer, da er die Rufnummerngassen und ihre technischen Einrichtungen zur Verfügung stellt und insoweit auch in der Lage ist, dem Kunden die entsprechenden Zugriffsmöglichkeiten zu sperren.


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[online seit: 02.02.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: München I, LG, Störerhaftung des Resellers - JurPC-Web-Dok. 0096/2004