JurPC Web-Dok. 311/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/20031812324

LG Bonn
Beschluss vom 17.06.2003

37 Qs 20/03

Beschlagnahme von Datenträgern im kartellrechtlichen Ermittlungsverfahren

JurPC Web-Dok. 311/2003


StPO §§ 98, 110 Abs. 1

Leitsätze (der Redaktion)

1. Beschlagnahmt werden können nur solche Unterlagen, denen eine potentielle Beweisbedeutung zukommt. Soweit E-Mail Accounts auf CD-ROM gebrannt wurden, kann nicht einfach der zur Sicherstellung der Unterlagen hergestellte Datenträger beschlagnahmt werden.

2. Auf die Durchsicht von Daten auf Datenträgern, die sich im amtlicher Verwahrung befinden, ist § 110 Abs. 1 StPO anwendbar. Daher muss eine Durchsicht der einzelnen Datensätze auf ihre Beweisbedeutung erfolgen. Eine vorläufige Sicherstellung von Unterlagen zum Zwecke der Durchsicht ist dabei zulässig, dies bedeutet, dass es zulässig ist, E-Mail Accounts auf CD-ROM zu brennen und vorläufig zur Durchsicht sicherzustellen, sofern diese Durchsicht zeitnah durchgeführt wird.


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[online seit: 01.12.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Bonn, LG, Beschlagnahme von Datenträgern im kartellrechtlichen Ermittlungsverfahren - JurPC-Web-Dok. 0311/2003