JurPC Web-Dok. 285/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/20031812338

LG Hamburg
Beschluss vom 28.03.2003

315 O 569/02

Verstoß gegen einstweilige Verfügung im Internet

JurPC Web-Dok. 285/2003


Leitsatz (der Redaktion)

Ein Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung, die die Untersagung eines Begriffes zu Werbezwecken beinhaltet, kann auch dadurch geschehen, dass der Begriff als Überschrift auf Internetseiten, die über Suchmaschinen gefunden werden können, enthalten ist. Die Löschung des Links alleine reicht zur Verhinderung eines Verstoßes nicht aus, es muss vielmehr sichergestellt werden, dass die komplette Internetseite, die den Begriff enthält, nicht mehr erreichbar ist.
Anmerkung der Redaktion
Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr Rechtsanwalt Torsten Becker, Hamburg, aufmerksam gemacht.

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[online seit: 15.12.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, LG, Verstoß gegen einstweilige Verfügung im Internet - JurPC-Web-Dok. 0285/2003