JurPC Web-Dok. 257/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003189253

OLG München
Urteil vom 05.12.2002

6 U 5770/01

"Domainbesorgungsvertrag" (ritter.de)

JurPC Web-Dok. 257/2003


BGB §§ 675, 133, 157

Leitsätze (der Redaktion)

1. Gegenstand eines Geschäftsbesorgungsvertrages kann auch die "Besorgung" der Inhaberschaft an einer Domain für den Vertragspartner sein.

2. Ergibt sich aus der Auslegung der Erklärungen nach dem Empfängerhorizont, dass ein Vertrag mit dem Inhalt geschlossen wurde, die Domain (hier: "ritter.de") für den einen Teil zu registrieren und diesem Teil die Stellung eines Domaininhabers einzuräumen, besteht für diesen Vertragspartner ein vertraglicher Anspruch auf Übertragung der Domain.

3. Bei der Auslegung der Erklärungen nach §§ 133, 157 BGB ist insbesondere der Umstand zu berücksichtigen, dass bezüglich einer anderen Domain der einen Vertragspartei unstreitig die Inhaberschaft an der Domain übertragen worden ist. Ein entgegenstehender, nicht zum Ausdruck gebrachter Wille, nur ein Nutzungsrecht an der weiteren Domain "ritter.de" zu übertragen, bleibt dann unberücksichtigt und rechtlich ohne Belang.


Anmerkung der Redaktion
1. Bitte beachten Sie auch die Entscheidung der Vorinstanz, LG München I, Urteil vom 17.10.2001 - 1 HK O 1417/01 = JurPC Web-Dok. 86/2003.
2. Die Entscheidung des OLG München ist noch nicht rechtskräftig, da in der Sache eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH unter dem Aktenzeichen I ZR 50/03 anhängig ist.

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[online seit: 15.09.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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