JurPC Web-Dok. 172/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003186164

Arbeitsgericht Hildesheim
Urteil vom 30.05.2001

3 Ca 261/01

Kündigung bei Verstoß gegen Vorgaben des Administrators

JurPC Web-Dok. 172/2003


BBiG § 15 Abs. 2 Nr. 1

Leitsätze (der Redaktion)

1. Eine durch einen Netzwerkadministrator erteilte Ermahnung an einen Auszubildenden, das Herunterladen und Installieren von Computerspielen sowie die Versendung von Mails an die private E-Mail-Adresse zu unterlassen, stellt keine wirksame Abmahnung dar, da ein Administrator nicht zu den abmahnungsberechtigten Personen gehört. Bei einem bei einer Gemeinde beschäftigten Auszubildenden sind dies in der Regel der Bürgermeister und die Ausbildungsleiter.

2. Das Herunterladen eines Computerspiels, das auf der Liste der jugendgefährdenden Spiele steht, entgegen den Weisungen des Administrators stellt zwar eine Pflichtverletzung dar, jedoch ist diese Pflichtverletzung nicht so schwerwiegend, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund gerechtfertigt wäre. Bei einem 21-jährigen Auszubildenden fällt auch die Tatsache der Indizierung des Spieles nicht ins Gewicht, da ein Heranwachsender dieses Alters das Spiel besitzen darf.

3. Die Übermittlung von Daten vom Dienstrechner auf den privaten E-Mail-Anschluss am heimischen Computer stellt ebenfalls keine Pflichtverletzung dar, die den Ausspruch einer fristlosen Kündigung rechtfertigt. Insbesondere ist eine strafbare Handlung nach datenschutzrechtlichen Vorschriften nicht gegeben, da diese Vorschriften die Übermittlung von Daten an Dritte voraussetzen.


Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 52 KB)

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 552 KB)

[online seit: 16.06.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Hinweise der Redaktion: Zur Anzeige des Faksimiles im CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier.
Zitiervorschlag: Hildesheim, Arbeitsgericht, Kündigung bei Verstoß gegen Vorgaben des Administrators - JurPC-Web-Dok. 0172/2003