JurPC Web-Dok. 145/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003185137

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Urteil vom 07.11.2002

3 U 122/02

Begehungsort bei Internet-Werbung

JurPC Web-Dok. 145/2003


UWG §§ 24 Abs. 2 Satz 1, 3

Leitsätze (der Redaktion)

1. Wird eine Werbung für ein Warenangebot unter anderem auch im Internet verbreitet, so wird die örtliche Zuständigkeit dadurch begründet, dass sich die Internet-Werbung auf potentielle Kunden in dem betreffenden Ort auswirken kann. Dies trifft beim Angebot von Waren im Internet - im Gegensatz zu regional angebotenen Dienstleistungen - im Regelfall zu.

2. Im Falle eines Verstoßes gegen § 3 UWG kommt es darauf an, ob eine relevante Irreführung Dritter durch die Internetwerbung möglich ist; unerheblich ist hingegen, ob der Irreführungserfolg eingetreten ist, da es im Rahmen des § 3 UWG nur auf die Gefahr der Irreführung ankommt.


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[online seit: 12.05.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, Hanseatisches Oberlandesgericht, Begehungsort bei Internet-Werbung - JurPC-Web-Dok. 0145/2003