JurPC Web-Dok. 136/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003185139

LG Hamburg
Urteil vom 14.01.2003

312 O 443/02

Verantwortlichkeit bei Fax-Werbung

JurPC Web-Dok. 136/2003


UWG § 1

Leitsatz (der Redaktion)

Beim Versand wettbewerbswidriger unerbetener Fax-Werbung ist auch derjenige als Mitstörer anzusehen, der lediglich die zum Versand verwendeten 0190-Nummern an die Werbetreibenden zur Nutzung überlässt. Einer Haftung kann der Mitstörer nur entgehen, wenn er dem Werbenden die in Rede stehenden 0190-Nummern nach erster Kenntnisnahme von der fraglichen Fax-Werbung entzieht.

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[online seit: 12.05.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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