JurPC Web-Dok. 78/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/200318371

LG Berlin
Urteil vom 14.01.2003

15 O 420/02

Unerbetene SMS-Werbung

JurPC Web-Dok. 78/2003


ZPO § 5; BGB §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2

Leitsätze (der Redaktion)

1. Bei Unterlassungsansprüchen gegen unerbetene Werbung ist der Streitwert der verfolgten Unterlassungsansprüche zusammenzurechnen. Der einzelne Unterlassungsanspruch ist mit 2.500 Euro zu bewerten.

2. Die Übersendung nicht verlangter Werbung mittels SMS an eine Mobilfunknummer stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar mit der Folge, dass ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich weiterer SMS-Werbung besteht. Es sind insoweit die Grundsätze zur E-Mail-Werbung anzuwenden.

Anmerkung der Redaktion
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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[online seit: 03.03.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Berlin, LG, Unerbetene SMS-Werbung - JurPC-Web-Dok. 0078/2003