JurPC Web-Dok. 362/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/20021711317

Kammergericht
Beschluss vom 08.01.2002

5 U 6727/00

Beweislast bei E-Mail Werbung

JurPC Web-Dok. 362/2002


BGB §§ 1004, 823

Leitsätze (der Redaktion)

1. E-Mail Zusendungen, in denen ein eigener Informationsdienst angepriesen wird und Wege zu dessen Erhalt aufgezeigt werden, stellen eine E-Mail-Werbung dar, die - sofern sie den Gewerbebetrieb des Empfängers betrifft und nicht erbeten ist - eine Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bzw. des Persönlichkeitsrechts im Sinne von §§ 1004, 823 BGB darstellt.

2. Für ein behauptetes Einverständnis des Empfängers mit der Werbung trägt der Versender der E-Mail die Beweislast, da es sich insoweit um einen Rechtfertigungsgrund handelt. Die Tatsache, dass der Empfänger überhaupt einen E-Mail Anschluss unterhält, führt nicht zu einem allgemeinen Einverständnis auch mit Werbung, da der E-Mail Anschluss den konkreten geschäftlichen und privaten Interessen des Inhabers, nicht aber dem Absatzinteresse Dritter dient.


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[online seit: 11.11.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Kammergericht, Beweislast bei E-Mail Werbung - JurPC-Web-Dok. 0362/2002