JurPC Web-Dok. 341/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/20021711303

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Urteil vom 25.04.2002

3 U 190/00

Rückwärtsauktion im Internet

JurPC Web-Dok. 341/2002


UWG § 1

Leitsatz (der Redaktion)

Eine Internet-Auktion, die im Wege einer sogenannten Rückwärts-Auktion - bei in Zeitintervallen fallenden Verkaufspreisen und Zuschlag nach Klick auf den Button "Ich kaufe" - durchgeführt wird, nutzt die Spiellust der Verbraucher in sachfremder und damit nach § 1 UWG unlauterer Weise aus.

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[online seit: 28.10.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, Hanseatisches Oberlandesgericht, Rückwärtsauktion im Internet - JurPC-Web-Dok. 0341/2002