JurPC Web-Dok. 267/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/2002179201

LG Düsseldorf
Urteil vom 30.01.2002

2 a O 245/01

"scheiss-t-online.de"

JurPC Web-Dok. 267/2002


BGB § 257

Leitsatz (der Redaktion)

In der Verwendung der Domain-Adresse "scheiss-t-online.de", unter der eine Meckerecke für t-online-Kunden eingerichtet wurde, liegt eine Markenverletzung nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, da die Bezeichnung geeignet ist, die Wertschätzung der Marke "t-online" in unlauterer Weise zu beeinträchtigen. Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr liegt bei Verwendung des Domain-Namens im Internet ohne geschlossenen Benutzerkreis vor, da das Internetforum zumindest den geschäftlichen Interessen der Wettbewerber von t-online dient.

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[online seit: 02.09.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Düsseldorf, LG, "scheiss-t-online.de" - JurPC-Web-Dok. 0267/2002