JurPC Web-Dok. 167/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/20021711326

AG Kerpen
Urteil vom 25.05.2001

21 C 53/01

Internet-Auktion

JurPC Web-Dok. 167/2002


BGB §§ 433 Abs. 1, 145

Leitsatz (der Redaktion)

Das Inserieren eines Kraftfahrzeugs im Internet im Rahmen einer Internet-Auktionsplattform stellt noch kein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Es handelt sich lediglich um eine sog. "invitatio ad offerendum", d.h. eine Einladung, ein Angebot abzugeben. Für ein verbindliches Kaufangebot fehlt es am Rechtsbindungswillen.

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[online seit: 18.11.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Kerpen, AG, Internet-Auktion - JurPC-Web-Dok. 0167/2002