JurPC Web-Dok. 63/2016 - DOI 10.7328/jurpcb201631565

LG Bochum
Urteil vom 18.03.2016

I-5 S 165/15

Ansprüche wegen Filesharings

JurPC Web-Dok. 63/2016


Leitsätze (des Einsenders):

  1. Wer ein Tauschbörsenprogramm benutzt, handelt hinsichtlich der begangenen Urheberrechtsverletzungen zumindest fahrlässig, selbst wenn er keine Kenntnis von der Funktionsweise des Programms hat. Insofern besteht die Pflicht, sich vor Benutzung des Programms über die Funktionsweise des Programms zu informieren.
  2. Die Kammer schätzt die fiktive Lizenzgebühr für einen Spielfilm auf 600,00 Euro.
  3. Die Höhe der Abmahnkosten richtet sich nach dem Streitwert des vorprozessual geltend gemachten Unterlassungsanspruchs. Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch berechnet sich nach dem Doppelten des in Betracht kommenden Lizenzschadens.
Hinweise der Redaktion:
1. Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr RA Dr. Bernd Lorenz, Essen, aufmerksam gemacht. Von ihm stammen auch die Leitsätze.
2. Die erstinstanzliche Entscheidung des AG Bochum, Urteil vom 03.11.2015 - 39 C 285/15 wurde als JurPC Web-Dok. 192/2015 (http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20150192) veröffentlicht.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  428 KB)

[online seit: 03.05.2016]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Bochum, LG, Ansprüche wegen Filesharings - JurPC-Web-Dok. 0063/2016