JurPC Web-Dok. 82/2015 - DOI 10.7328/jurpcb201530582

LG Leipzig
Beschluss vom 25.03.2015

05 O 848/13

Örtlich unzuständige Aufsichtsbehörde in der Anbieterkennzeichnung

JurPC Web-Dok. 82/2015


Leitsatz (des Einsenders):

    Die Angabe einer örtlich unzuständig gewordenen Aufsichtsbehörde in der Anbieterkennzeichnung stellt keinen Verstoß gegen eine Unterlassungsverpflichtung dar, Telemedien ohne Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde anzubieten.
Hinweise der Redaktion:
1. Auf die Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr RA Dr. Bernd Lorenz, Essen, aufmerksam gemacht. Von ihm stammt auch der Leitsatz.
2. Die Entscheidung des LG Leipzig, Endurteil vom 12.06.2014, Az.: 05 O 848/13, wurde als JurPC Web-Dok. 139/2014 (http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140139) veröffentlicht.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  192 KB)

[online seit: 12.05.2015]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Leipzig, LG, Örtlich unzuständige Aufsichtsbehörde in der Anbieterkennzeichnung - JurPC-Web-Dok. 0082/2015