JurPC Web-Dok. 5/2015 - DOI 10.7328/jurpcb20153011

Ulrich Herb*

Creative-Commons-Lizenzen und Open-Access-Zeitschriften

JurPC Web-Dok. 5/2015, Abs. 1 - 38


Das Directory of Open Access Journals (DOAJ)[1] wird von der Bibliothek der Universität Lund (Schweden) betrieben und gilt als, wenn auch nicht vollständiges, so doch umfassendes Verzeichnis von Open-Access-Zeitschriften. Eine Analyse des DOAJ gibt daher Einblick in Verbreitung und Merkmale der Open-Access-Journale – dies gilt auch für ihre rechtlichen Eigenschaften. Gemein ist den im DOAJ geführten Journalen, dass ihre Inhalte (sprich: ihre Artikel als Volltexte) entgeltfrei gelesen und heruntergeladen werden können. Allerdings begnügen sich zahlreiche Journale nicht damit, Lesern ihre Texte rein kostenfrei bereitzustellen, sondern räumen weitergehende Nutzungsoptionen ein und stellen ihre Inhalte dabei unter spezielle Content-Lizenzen, die Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen). Mit der Verbreitung und Nutzung dieser Lizenzen unter den Journalen des DOAJ befasst sich dieser Beitrag, dessen Daten und Tabellen online Open Access verfügbar sind (Herb, 2014). Als Basis der Erhebung dienten Metadaten des DOAJ zu den gelisteten Zeitschriften, die als CSV-Datei am 22.08.2014 von der DOAJ-Website heruntergeladen wurden.[2] Wo nötig wurden diese Informationen durch Recherchen in der DOAJ-Datenbank ergänzt. Zum erwähnten Stichtag wies das DOAJ 9.967 Open-Access-Zeitschriften nach. Abs. 1
Creative Commons Abs. 2
Creative Commons ist eine im Jahr 2001 gegründete gemeinnützige Organisation, sie stellt Standard-Lizenzverträge bereit, mittels derer Urheber Nutzern Nutzungsrechte an ihren Werken freigeben können. Es existieren sechs CC-Lizenzen, die sich aus vier Klauseln (oder Lizenzmerkmalen) ergeben, diese Klauseln sind: Namensnennung des Urhebers (englisch: Attribution, Kürzel: BY), keine Bearbeitung (englisch: No Derivatives, ND), keine kommerzielle Verwertung (englisch: Non-Commercial, NC) und Weitergabe unter gleichen Bedingungen (englisch: Share Alike, SA). Die SA-Klausel bewirkt eine Vererbung der gewählten Lizenz: Werden unter SA-Klausel verfügbare Inhalte bearbeitet und veröffentlicht, müssen sie unter derselben Lizenz stehen wie das Ursprungsmaterial. Die aus logischen Kombinationen der Klauseln hervorgehenden Lizenzvarianten sind (tiefergehende Ausführungen zu CC-Lizenzen finden sich in Weller & Di Rosa, 2013): Abs. 3
· CC-BY-Lizenz: erfordert bei der Nutzung eines Inhalts ausschließlich die Namensnennung des Urhebers Abs. 4
· CC-BY-ND-Lizenz: erfordert die Namensnennung des Urhebers und untersagt Nutzern die Erstellung abgeleiteter Werke, also von Bearbeitungen (z.B. durch Aktualisierungen oder Kombination mit eigenen Inhalten) Abs. 5
· CC-BY-NC-Lizenz: erfordert die Namensnennung und untersagt die kommerzielle Verwertung des lizenzierten Inhalts Abs. 6
· CC-BY-NC-ND-Lizenz: erfordert die Namensnennung, untersagt die kommerzielle Verwertung des lizenzierten Inhalts und die Erstellung abgeleiteter Werke Abs. 7
· CC-BY-NC-SA-Lizenz: erfordert die Namensnennung, untersagt die kommerzielle Verwertung des lizenzierten Inhalts und verlangt die Weitergabe unter gleichen Bedingungen Abs. 8
· CC-BY-SA-Lizenz: erfordert die Namensnennung und die Weitergabe unter gleichen Bedingungen Abs. 9
Da die Namensnennung (BY) Bestandteil aller CC-Lizenzen ist, erfüllen diese sämtlich den in Deutschland urheberpersönlichkeitsrechtlich ausgestalteten Anspruch auf Gewährleistung der Anerkennung der Urheberschaft. Die liberalsten Lizenzen sind die CC-BY- und CC-BY-SA-Lizenz, sie werden auch als offen betrachtet, denn sie genügen der Open Definition[3], die die Nutzungsszenarien von Open-Source-Software auf Wissensinhalte jedweder Art übertragen will (Herb, 2012). Auf die CC-BY-ND-, CC-BY-NC-, CC-BY-NC-ND- und CC-BY-NC-SA-Varianten trifft dies nicht zu, da Open Definition und Open Source z.B. Verbote der Bearbeitung oder kommerziellen Nutzung nicht kennen. Abs. 10
Das Vorkommen der CC-Lizenzen als ganzem und hinsichtlich der Nutzung der offenen Lizenzversionen (CC-BY und CC-BY-SA) innerhalb der Journale des DOAJ differiert, wie sich bei der Auswertung der Daten zeigte, erheblich und zwar für Abs. 11
a) Journale verschiedener Fächer Abs. 12
b) Journale, die Publikationsgebühren kennen bzw. nicht kennen Abs. 13
c) Journale großer bzw. kleiner Verlage. Abs. 14
CC-Lizenzen und Fächer Abs. 15
Über die Journale aller Fächer war die CC-BY-Lizenz von allen CC-Lizenzen am stärksten verbreitet, zum Tag der Erhebung nutzten 21,2% aller Journale (absolut 2.116) diese Lizenzierungsoption, gefolgt von CC-BY-NC-ND (7,7 %, 764 Journale), CC-BY-NC (7,0 %, 693), CC-BY-NC-SA (2,7 %, 267), CC-BY-SA (0,5 %, 54) und CC-BY-ND (0,4 %, 44). Allerdings muss auch beachtet werden, dass mit 60,5 % (absolut 6.029) mehr als die Hälfte der Journale des DOAJ keine CC-Lizenz nutzten und ihre Artikel zwar entgeltfrei, aber ohne Einräumung weiterer Nutzungsoptionen bereitstellten. Abs. 16
Tabelle 1 Verteilung der CC-Lizenzen unter allen Journalen des Directory of Open Access Journals Abs. 17
Alle Fächer
Lizenz Absolut Prozentual
Kein CC/ keine Angabe 6.029 60,5%
CC-BY 2.116 21,2%
CC-BY-NC 693 7,0%
CC-BY-NC-ND 764 7,7%
CC-BY-NC-SA 267 2,7%
CC-BY-ND 44 0,4%
CC-BY-SA 54 0,5%
Summe 9.967 100,0%
Abs. 18
Betrachtet man die fachliche Zuordnung der Journale, so zeichnet sich eine sehr ungleichmäßige Nutzung und Verteilung der CC-Lizenzen innerhalb einzelner Gebiete ab. Um disziplinäre Vorlieben beschreiben zu können, wurde das Aufkommen von CC-Lizenzen in den Fächern bzw. Fachclustern Science (Naturwissenschaft), Technology (Technik), Medicine (Medizin), Social Sciences (Sozialwissenschaften), Philosophy/ General (Philosophie allgemein), History/ General (Geschichtswissenschaft allgemein) und Language & Literature (Sprach- & Literaturwissenschaft) untersucht. Abs. 19
Abbildung 1: Nutzung von CC-Lizenzen in ausgewählten Fächern Abs. 20
Abs. 21
In den STM-Fächern (Science/ Naturwissenschaft, Technik, Medizin) waren die CC-Lizenzen wesentlich etablierter als in den Geisteswissenschaften (Philosophie/ Geschichtswissenschaft/ Sprach- & Literaturwissenschaft), die Sozialwissenschaften rangierten hauchdünn vor den Geisteswissenschaften aber deutlich hinter den Naturwissenschaften. Noch schiefer erschien die Verteilung, wenn man für die einzelnen Fächer prüfte, welche der CC-Lizenzen sie bevorzugten: Abs. 22
Abbildung 2: Nutzung einzelner Varianten der CC-Lizenzen in ausgewählten Fächern Abs. 23
Abs. 24
Während in den STM-Fächern liberale und mit der Open Definition kompatible CC-Lizenzen dominierten, waren diese in den Geisteswissenschaften selten anzutreffen, die Sozialwissenschaften nahmen wiederum eine Zwischenposition ein: So nutzten in den Naturwissenschaften (Science) 32,1 % der Journale entweder die CC-BY- oder CC-BY-SA-Lizenz (31,6 % resp. 0,5 %), in den Technikwissenschaften 29,2 % (CC-BY 28,4 %, CC-BY-SA 0,8 %) und in der Medizin 25,9 % (CC-BY 25,6 %, CC-BY-SA 0,3 %). In den Sozialwissenschaften war die Verbreitung dieser beiden Lizenzen deutlich schwächer und sie fanden bei nur 14 % der Zeitschriften Verwendung (CC-BY 13,7 %, CC-BY-SA 0,3%), am geringsten jedoch in den Geisteswissenschaften: Journale der Philosophie nutzten sie in 9 % der Fälle (CC-BY 8,5 %, CC-BY-SA 0,5 %), das gleiche galt für geschichtswissenschaftliche Journale (CC-BY 8,3 %, CC-BY-SA 0,7 %) und auch der Wert für sprach- & literaturwissenschaftliche Zeitschriften war mit 8,9 % beinahe gleich (CC-BY 8,0 %, CC-BY-SA 0,9 %). Abs. 25
CC-Lizenzen und Publikationsgebühren Abs. 26
Obwohl mitunter postuliert wird, Open-Access-Journale finanzierten sich überwiegend aus Gebühren, die Autoren bzw. deren Einrichtungen im Falle des Erscheinens eines Artikels in einer Open-Access-Zeitschrift zu entrichten hätten, kennt nur eine Minderheit der Open-Access-Journale diese auch als Article Processing Charges (APC) bekannten Artikelgebühren: 2012 wiesen David J. Solomon und Bo-Christer Björk nach, dass nur ca. 25 % der Open-Access-Journale APCs als Finanzierungsmittel nutzen, zudem schwankte die Höhe der Gebühren zwischen 8 und 3.900 US-Dollar, bei durchschnittlich 904 US-Dollar pro Artikel (Solomon & Björk, 2012). Im Vergleich der vom DOAJ gelisteten Journale, die APCs verlangten, mit solchen, die keine APCs verlangten, ergab sich ebenfalls eine deutliche Ungleichverteilung bei der Nutzung von CC-Lizenzen. Abs. 27
Tabelle 2: Verteilung der CC-Lizenzen unter Journalen des Directory of Open Access Journals, die APCs zur Finanzierung nicht nutzten bzw. nutzten. Abs. 28
Tabelle2
Ohne APC Mit APC
CC-BY 656 10,2 % 1.210 47,0 %
CC-BY-SA 39 0,6 % 5 0,2 %
CC-BY-NC-ND 612 9,5 % 71 2,8 %
CC-BY-NC 481 7,5 % 124 4,8 %
CC-BY-NC-SA 207 3,2 % 39 1,5 %
CC-BY-ND 33 0,5 % 7 0,3 %
Summe CC 2.028 31,4 % 1.456 56,5 %
Kein CC/ Keine Angabe 4.427 68,6 % 1.120 43,5 %
6.455 100 % 2.576 100 %
Abs. 29
Journale, die keine APCs einstrichen, nutzten zu 31,4 % CC-Lizenzen, solche, die APCs verlangen, hingegen zu 56,5 %. Auch beim Unterscheidungsmerkmal der Finanzierung via APCs zeigte sich eine deutlich divergierende Präferenz für die liberalsten CC-Varianten: Journale, die APCs kennen, nutzten in 47,2 % der Fälle die CC-BY- oder CC-BY-SA-Lizenz, Journale, die keine APCs kannten, in lediglich 10,8 %. Die Summen der Journale, die APCs nutzten bzw. nicht nutzten, addieren sich nicht auf die Zahl der zum Erhebungstag im DOAJ verzeichneten Journale (9.967), da Zeitschriften, die nur fallweise Publikationsgebühren einstrichen, bei diesem Vergleich ausgeschlossen waren.[4] Abs. 30
CC-Lizenzen und Verlagsgrößen Abs. 31
Weiterhin wurde überprüft, inwiefern die Größe von Journalverlagen Einfluss auf die Verwendung von CC-Lizenzen hatte. Dazu wurden große Verlage, die mehr als 20 Journale auflegten, mit kleinen Verlagen verglichen, die maximal 20 Journale herausbrachten. Die Daten wiesen dabei zunächst auf eine nicht geringe Konzentration hin: 24 große Verlage legten 1.965 Journale auf, damit gaben 0,4 % der im DOAJ gelisteten Verlage 19,7 % aller Journale heraus. 5.690 kleine Verlage, die bis zu 20 Zeitschriften auflegten, gaben 8.002 Journale heraus: Das waren 99,6 % der Verlage und 80,3 % aller Journale. Während 74,2 % der Journale der großen Verlage CC-Lizenzen nutzten, traf dies nur auf 31,0 % der Journale kleiner Verlage zu. Auch die Verwendung der liberalsten Lizenzen war äußerst ungleich verteilt: 63,3 % der Journale der großen Verlagen nutzten die CC-BY-Lizenz, wohingegen 11,6 % der Journale der kleinen Verlage die Varianten CC-BY (10,9 %) oder CC-BY-SA (0,7 %) nutzten. Die Daten wiesen kein einziges Journal großer Verlage nach, das die CC-BY-SA-Ausformung nutzte. Abs. 32
Fazit und Erklärungsversuche Abs. 33
Die im Spätsommer 2014 erhobenen Daten des DOAJ sprechen eine deutliche Sprache: Open-Access-Journale aus den STM-Fächern verwenden wesentlich eher CC-Lizenzen (und gerade offene CC-Lizenzen) bei der Verfügbarmachung von Inhalten als Journale aus den Sozialwissenschaften und den Geisteswissenschaften.[5] Zudem nutzen gebührenfinanzierte Open-Access-Journale eher als andere Zeitschriften CC-Lizenzen, dies gilt ebenfalls speziell für die offenen Lizenzvarianten. Und auch Journale großer Open-Access-Journalverlage präferieren eher als kleine sowohl CC-Lizenzen im Allgemeinen als auch die offenen Lizenztypen im Besonderen. Abs. 34
Die Gründe der unterschiedlichen Verbreitung der CC-Lizenzen unter Berücksichtigung von Fach, APC-Finanzierung und Verlagsgröße lassen sich mit den gegebenen Daten nicht ohne Weiteres sicher benennen. Es lassen sich nur einige Vermutungen anstellen, deren Zirkularität mitunter interdependenten Befunden geschuldet ist. Laut Solomon & Björk (2012) etwa finden sich APC-basierte Journale eher in den STM-Fächern als in den Sozialwissenschaften und am seltensten in den Geisteswissenschaften. Dies deckt sich mit den erwähnten Ergebnissen, die sowohl für APCs nutzende Journale als auch für Zeitschriften der STM-Fächer die höchsten Anteile an CC-Lizenzierungen nachweisen. In diese Datenlage lassen sich auch die Resultate von Dallmeier-Tiessen, Görner et al. (2010) einordnen, wonach große Verlage eher als kleine CC-Lizenzierungen vornehmen, denn den Ergebnissen der Autorinnen und Autoren zufolge nutzen große Open-Access-Verlage auch eher als kleine APCs, sind eher als diese kommerzieller Art und stammen eher als diese aus dem STM-Sektor. Eine Kausalität kann jedoch nicht bestimmt werden und es bleibt unklar, ob Fach, APC-Pflicht, Verlagsgröße, eine Konfundierung der Faktoren oder aber eine ganz andere Variable Ursache der ungleichen Akzeptanz der Lizenzen ist. Abs. 35
Vielmehr lassen sich, was die Gründe der Ungleichheiten angeht, nur Hypothesen formulieren: Möglicherweise fällt es Herausgebern und Journalen leichter, Inhalte unter eine CC-Lizenz (besonders bei liberalen Lizenzen) zu stellen, wenn die Finanzierung der Inhalte bereits im Vorab durch die Entrichtung von APCs gesichert ist. Oder umgekehrt formuliert: Gegebenenfalls befürchten Journalmacher, deren Zeitschriften keine APCs kennen, im Falle einer CC-Lizenzierung die Hoheit über etwaige Einnahmequellen zur Finanzierung ihrer Open-Access-Journale aus der Hand zu geben. Dies würde erklären, warum die besonders liberalen CC-BY- und CC-BY-SA-Lizenzen, die kommerzielle Verwertungen durch Nutzer explizit zulassen, bei nicht APC-basierten Journalen besonders unbeliebt sind. Folgte man dieser Annahme, könnte die fachlich stark unterschiedliche Nutzung der Lizenzen zudem Resultat ungleich verteilter finanzieller Mittel sein: Es wäre möglich, dass sich in den besser ausgestatteten STM-Disziplinen eher kommerzielle und APC-basierte Open-Access-Journale finden, die stärker (offene) CC-Lizenzen nutzen, da die Publikationskosten (gegebenenfalls inklusive eines Gewinns für den Verlag) bereits durch APC-Zahlungen vergleichsweise solventer STM-Wissenschaftler gedeckt werden können. Weiterhin könnte die stärkere Verbreitung der Lizenzen in den STM-Fächern dem Umstand geschuldet sein, dass namhafte und förderintensive Forschungsförderungseinrichtungen wie der Wellcome Trust, die im Falle der APC-finanzierten Publikation projektbezogener Werke eine Lizenzierung unter CC-BY zwingend vorschreiben, dem STM-Spektrum entstammen. Abs. 36
Allerdings kommen auch nicht den dargestellten Daten immanente Erklärungen für die über die Disziplinen stark ungleiche Nutzung der Lizenzen in Frage: So finden sich in der Literatur Hinweise, dass in den Sozial- und Geisteswissenschaften stärker als in den STM-Fächern (vorrangig ideelle) Besitzungsansprüche an eigenen wissenschaftlichen Texten ebenso bestehen wie Befürchtungen vor der Beschädigung der Integrität eigener Publikationen (Adema & Rutten, 2010). Folgt man dieser Betrachtung könnten von Wissenschaftlern dieser Disziplinen CC-Lizenzierungen (speziell in den liberalsten Varianten CC-BY oder CC-BY-SA) als Gefährdung von Besitz und Integrität wahrgenommen werden – mit der Konsequenz einer tendenziellen Vermeidung der Lizenzen.[6] Sofern die CC-Lizenzen in den Sozial- und Geisteswissenschaften heimischer werden sollen, müsste ihre Entwicklung solchen Vorbehalten Rechnung tragen. Abs. 37
Die Überlegungen zu fachlichen Usancen, etwa der speziellen Frage, ob die Einwilligung in kommerzielle Verwertungen und die Erlaubnis Bearbeitungen erstellen zu können, den Gepflogenheiten der Sozial- und Geisteswissenschaften angemessen ist, lässt zumindest zwei Schlussfolgerungen zu: Die Vorteile offener Lizenzen, die die Nutzungsoptionen der Open-Source-Software auf wissenschaftliche Texte übertragen, müssen Sozial- und Geisteswissenschaftlern im Rahmen ihrer fachlicher Gegebenheiten noch plausibel gemacht werden. Oder aber: Nutzungsoptionen à la Open Source sind mit den fachlichen Spezifika dieser Fächer unvereinbar. Abs. 38
 

 

Fußnoten

* Ulrich Herb betreut an der Saarländischen Universitäts- und Landesbibliothek die Bereiche Open Access & Elektronisches Publizieren sowie Drittmittelprojekte aus diesen Kontexten. Er ist freiberuflich als Wissenschaftsjournalist und Wissenschaftsberater tätig und Mitglied verschiedener Arbeitsgruppen und Verbünde, die sich mit wissenschaftlichem Publizieren und Wissenschaftsforschung befassen.
[1] http://doaj.org/
[2] tagesaktuell verfügbar unter http://www.doaj.org/csv
[3] http://opendefinition.org/, unter http://opendefinition.org/licenses/ findet sich eine Liste der Lizenzen, die den Ansprüchen der Open Definition entsprechen [Zugriff jeweils am 08.12.2014].
[4] Den Daten des DOAJ zufolge zogen zum Erhebungstag 2.576 aller 9.967 Journale für jeden publizierten Artikel APCs ein, der prozentuale Wert von 25,85 % entspricht in etwa den Zahlen, die Solomon & Björk berichten.
[5] Die Geisteswissenschaft wurden, wie erwähnt durch die ausgewählten Fächer Philosophie/ Geschichte/ Sprach- & Literaturwissenschaft repräsentiert.
[6] Die Sicherung der Integrität ist recht einfach durch Nutzung der ND-Klausel möglich, die die Erstellung abgeleiteter Werke untersagt. Gegebenenfalls herrschen diesbezüglich mitunter Informationsdefizite oder aber die Wissenschaftler der Sozial- und Geisteswissenschaften erachten bereits eine CC-Lizenzierung an sich als Gefährdung der Integrität bzw. Authentizität eines Werkes, da die CC-Lizenzen – anders als die Verfügbarmachung im Rahmen der gängigen urheberrechtlichen oder Copyright-Vorgaben – das umstandslose Vervielfältigen und Verbreiten der Inhalte erlauben.
 
Literatur
Adema, J. & Rutten, P. (2010). Digital Monographs in the Humanities and Social Sciences: Report on User Needs. Verfügbar unter: http://project.oapen.org/images/documents/d315 user needs report.pdf (zuletzt abgerufen am: 08.12.2014).
 
Dallmeier-Tiessen, S., Goerner, B., Darby, R., Hyppoelae, J., Igo-Kemenes, P., Kahn, D., et al. (2010). Open Access Publishing - Models and Attributes. Verfügbar unter: http://edoc.mpg.de/478647 (zuletzt abgerufen am: 08.12.2014).
 
Herb, U. (2012). Offenheit und wissenschaftliche Werke: Open Access, Open Review, Open Metrics, Open Science & Open Knowledge. In U. Herb (Hrsg.), Open Initiatives: Offenheit in der digitalen Welt und Wissenschaft (S. 11–44). Saarbrücken: universaar. Verfügbar unter: http://eprints.rclis.org/17183/ (zuletzt abgerufen am: 08.12.2014).
 
Herb, U. (2014). Prevalence of Creative Commons licenses in the Directory of Open Access Journals by discipline, author fees, number of journals per country and publisher. ZENODO. doi:http://dx.doi.org/10.5281/zenodo.11616 (zuletzt abgerufen am: 08.12.2014).
 
Solomon, D.J. & Björk, B.-C. (2012). A study of open access journals using article processing charges. Journal of the American Society for Information Science and Technology, 63 (8), 1485–1495. doi:http://dx.doi.org/10.1002/asi.22673. Preprint im Open Access zugänglich unter: http://www.openaccesspublishing.org/apc2/ (zuletzt abgerufen am: 08.12.2014).
 
Weller, M. & Di Rosa, E. (2013). Lizenzierungsformen. In R. Kuhlen, W. Semar & D. Strauch (Hrsg. & Übers.), Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation. Handbuch zur Einführung in die Informationswissenschaft und -praxis (6., völlig., S. 454–465). Berlin: De Gruyter - Saur. Verfügbar unter: http://www.qucosa.de/fileadmin/data/qucosa/documents/11481/GdPIuD_C8.pdf (zuletzt abgerufen am: 08.12.2014).
 

 
(online seit: 06.01.2015)
 
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok, Abs.
 
Zitiervorschlag: Herb, Ulrich, Creative-Commons-Lizenzen und Open-Access-Zeitschriften - JurPC-Web-Dok. 0005/2015