JurPC Web-Dok. 167/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/20072211172

Michael Fanning *

Orientierungshilfe und Wegweiser über das Thema:
Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

JurPC Web-Dok. 167/2007, Abs. 1 - 49


Fanning, Michael
I n h a l t s ü b e r s i c h t
1. Anfang
2. Gesetze
3. Literatur
4. Marktstudien
5. Netzwerke
6. Portale
7. Veranstaltungen
8. Weiteres

1. Anfang

Der öffentliche Sektor ist der größte Produzent von Informationen. Informationsweiterverwendung bezieht sich auf eine andere Verwendung von Informationen des öffentlichen Sektors als die, für die sie ursprünglich gesammelt wurden. JurPC Web-Dok.
167/2007,  Abs. 1
Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass der potentielle europäische Markt für Informationsprodukte und -dienstleistungen aufgrund der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zwischen € 68 Mrd. (Pira Studie, 2000) und € 27 Mrd. (OECD Studie, 2006) liegt. Abs. 2
Ein im Jahr 2002 von dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erstellter Bericht hob die konkreten Vorteile nachdrücklicher hervor. Obwohl ausschließlich der Markt für Geoinformationen in der Bundesrepublik untersucht wurde, nahm die Studie ein Wertschöpfungspotential für diesen Markt von € 2 Mrd. bis zum Jahr 2008 an sowie die Schaffung von 14.000 neuen Arbeitsplätzen. Abs. 3
Dennoch ist der gegenwärtige europäische Markt viel kleiner als sein Äquivalent in den USA.  Die Europäische Union war bestrebt, die Entwicklung dieses potentiellen Marktes mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zu fördern.  Abs. 4
Die EU-Richtlinie wurde in Deutschland durch das Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2913) umgesetzt, das am 19. Dezember 2006 in Kraft trat. Abs. 5
Wichtig hier ist die Anmerkung, dass das IWG in Deutschland nicht selbst ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen des öffentlichen Sektors schafft. Stattdessen gehen das IWG und seine nachfolgende Nutzung davon aus, dass ein Zugangsrecht bereits durch ein Informationsfreiheitsgesetz besteht. Abs. 6

2. Gesetze


EU
Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (1).Abs. 7
Ziel der Richtlinie 2003/98/EG ist es, innerhalb der Mitgliedstaaten die rechtlichen Barrieren im Hinblick auf die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zu reduzieren oder ganz abzuschaffen. Durch die Förderung der Prinzipien der Transparenz und des fairen Wettbewerbs stellt die EU-Richtlinie grundlegende Bedingungen auf, die für die mögliche Ausnutzung des Potentials innerhalb der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors vorhanden sein müssen. Abs. 8
Das gewünschte Ergebnis ist die Herstellung neuer Produkte und Dienstleistungen, die zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Aufgrund der Tatsache, dass die Leitlinien zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors von 1989 wenig Effekt hatten, griff die Europäische Kommission auf die Richtlinie als bestes Mittel der Umsetzung dieses Ziels zurück. Abs. 9
Die Richtlinie 2003/98/EG hätte bis zum 01.07.2005 umgesetzt werden müssen. Mit Stand Anfang September 2007 haben 22 der 27 Mitgliedstaaten eine vollständige Umsetzung bekannt gegeben, 5 Mitgliedstaaten stehen noch aus (2). Abs. 10

Hinweis:
1. Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABl. EG Nr. L345, 31.12.2003, S. 90.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2003/l_345/l_34520031231de00900096.pdf
Abs. 11
2. Actions in Member States - Implementation of the EU PSI Directive.
http://ec.europa.eu/information_society/policy/psi/actions_ms/implementation/index_en.htm
Abs. 12

Deutschland
Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) (BGBl. I, S. 2913) vom 13. Dezember 2006 (1). Abs. 13
Das IWG setzt die EU-Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht um. Das IWG trat am 19. Dezember 2006 in Kraft. Sie ist eine 1:1-Umsetzung der EU Weiterverwendungsrichtlinie. Lesenswert ist die Begründung im Gesetzentwurf (2). Abs. 14
Das IWG ist ein Bundesgesetz, basierend auf Art 74 I Nr. 11 GG (Recht und Wirtschaft). Als solches findet es Anwendung für den Bund, die Länder und die kommunale Verwaltung. Das IWG selbst schafft kein Zugangsrecht zu amtlichen Informationen. Jedoch geht die Anwendung des IWG davon aus, dass ein solches Zugangsrecht bereits besteht. Abs. 15
Entscheidungen darüber, ob amtliche Informationen weiterverwendet werden dürfen sowie die Einzelheiten über diese Nutzung, liegen in der Verantwortung der betroffenen Behörden. Abs. 16
Im Gegensatz zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG), bei dem das Bundesministerium des Innern (BMI) federführend war, ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die führende Behörde betreffend der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Abs. 17

Hinweis:
1. Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) (BGBl. I, S. 2913) vom 13. Dezember 2006.
http://www.gesetze-im-internet.de/iwg/index.html
Abs. 18
2. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG), BR-Drucksache 358/06
http://dip.bundestag.de/btd/16/024/1602453.pdf
Abs. 19

3. Literatur


Aufsätze
Schoch, Friedrich
Der Entwurf eines Informationsweiterverwendungsgesetzes des Bundes
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 2006, Heft 8, Seite 872.
http://www.beck-online.de
Der Aufsatz ist im Volltext über den kostenpflichtigen Online-Datenbankservice des Verlags C.H. Beck erhältlich.
Abs. 20
Altmeppen, Stefan / Kahlen, Christine
IWG - Neue Impulse für den Informationsmarkt - Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen
Multimedia und Recht (MMR), 2006, Heft 8, Seite 499.
http://www.beck-online.de
Der Aufsatz ist im Volltext über den kostenpflichtigen Online-Datenbankservice des Verlags C.H. Beck erhältlich.
Abs. 21
Püschel, Jan Ole
Vom Informationszugang zur Informationsweiterverwendung
Datenschutz und Datensicherheit (DuD), 2006, Heft 8, S. 481.
http://www.dud.de
Der Aufsatz ist nur als Abstract von der DuD Webseite abrufbar.
Abs. 22

Kommentare: Recht
Schoch, Friedrich
Informationsfreiheitsgesetz: IFG. Mit VIG und IWG, Kommentar
Verlag C. H. Beck,1. Auflage, 2008, Rund 600 Seiten, In Leinen, ISBN 978-3-406-54920-5, EUR ca. 58,00
http://www.beck-shop.de/iis/produktview.html/catID/1/tocID/360/prodID/15608/ SessionKey/2F979C763228E2A4E917AC8BC16CA365/
Abs. 23
Fluck, Jürgen / Theuer, Andreas (Hrsg.) Informationsfreiheitsrecht mit Umweltinformations- und Verbraucherinformationsrecht IFG/UIG/VIG
Kommentar, Vorschriften der EU, des Bundes und der Länder, Internationales Recht, Rechtsprechung, C.F. Müller, 2648 Seiten, Loseblattwerk in 2 Ordnern, ISBN 978-3-8114-9270-7, EUR 108,00 zur Fortsetzung
http://www.cfmueller-campus.de/shop/product.html?id=167508&top
Das IWG wird in Kürze in diesem Kommentar behandelt.
Abs. 24

Kommentare: Wirtschaft
Püschel, Jan Ole
Informationen des Staates als Wirtschaftsgut
Duncker & Humblot, 2006, 391 Seiten, Br., ISBN 978-3-428-12065-9, EUR 78,00
http://www.duncker-humblot.de/index.php? mnu=700&cmd= 703&did=32545&clb=32545&ses=e8291ce423728017039acfa185aaa934
Abs. 25

4. Marktstudien

The United Kingdom Implementation of the European Directive on the Re-use of Public Sector Information - the first two years, UK Office for Public Sector Information (OPSI), July 2007, 36 pages,
ISBN 978-011989-904-7
http://www.opsi.gov.uk/advice/psi-regulations/uk-implementation-first-years.pdf
Abs. 26
The commercial use of public information (CUPI), Office of Fair Trading, London, UK, December 2006 (OFT861), The report is accompanied by several detailed annexes.
http://www.oft.gov.uk/advice_and_resources/resource_base/market-studies/public-information
Abs. 27
OECD Workshop on Public Sector Information: Summary
Working Party on the Information Economy, Workshop held on 31 May 2006. The summary report is the most recent version issued in Paris, 14-15 December 2006.
http://www.oecd.org/dataoecd/34/42/37865140.pdf (Summary Report)
http://www.oecd.org/dataoecd/10/22/36481524.pdf (OECD PSI Study)
Abs. 28
MEPSIR Measuring European Public Sector Information Sources, Final Report of the Study on Exploitation of Public Sector Information - Benchmarking of EU Framework Conditions, European Commission, 2006.
http://ec.europa.eu/information_society/policy/psi/actions_eu/policy_actions/mepsir/index_en.htm
Abs. 29
Der Markt für Geoinformationen: Potenziale für Beschäftigung, Innovation und Wertschöpfung, MICUS Management Consulting GmbH / BMWi, 2003.
http://www.micus.de/51a_geoinformationsmarkt.html
Abs. 30
Commercial exploitation of Europe's public sector information, Pira International Ltd., University of East Anglia, Knowledge View Ltd., Luxemburg, 2000.
http://www.piraconsulting.com/pc/
Abs. 31

5. Netzwerke


ePSIplus Thematic Network
ePSIplus ist ein Thematic Network, das von dem eContentplus Programme (1) finanziert wird, um die Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (EU Directive on Public Sector Information (PSI) Re-use) in der Zeit bis zur erneuten Evaluierung im Jahr 2008 zu unterstützen. Die EU-Richtlinie wurde mit dem Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) (BGBl. I S. 2913) vom 13. Dezember 2006 in Deutschland umgesetzt. Abs. 32
Das ePSIplus Portal bietet Zugang zu einem breiten Wissenspool, der sich quer durch alle EU-Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet entwickelt und von großer Wichtigkeit für Interessenten aus dem öffentlichen und privaten Sektor ist. Gleichzeitig bietet es die Gelegenheit, sich an den Diskussionen zu den Schlüsselthemen zu beteiligen. Der nationale Partner des ePSIplus Netzwerks für Deutschland ist GEOkomm e.V. Verband der GeoInformationswirtschaft Berlin/Brandenburg (http://www.geokomm.de). Abs. 33
Das ePSIplus Thematic Network unterstützt die Organisation von fünfzehn internationalen Expertenkonferenzen, die der Debatte über eine ganze Bandbreite von Themen dienen und in denen ein Konsens über Empfehlungen für die erneute Evaluierung der EU-(PSI)-Richtlinie 2008 erarbeitet werden soll. Diese Ergebnisse werden in einer Vorabevaluierungskonferenz, die das ePSIplus-Projekt organisiert, in enger Kooperation mit der Europäischen Kommission abgezeichnet. Abs. 34
Das Network ist 30 Monate lang, vom 1. September 2006 bis zum 28. Februar 2009 aktiv. Dieser Zeitrahmen deckt die Periode ab, die zur Überprüfung der Weiterverwendungsrichtlinie im Jahr 2008 durch das Europäische Parlament führt. Das Network umfasst alle Mitgliedstaaten (EU, EEA, EFTA) einschließlich der Länder, die der EU beitreten wollen, sowie alle Bereiche der Weiterverwendung (d.h. Rechtsinformationen, Wirtschaftsinformationen, Geoinformationen, meteorologische Informationen usw.). Abs. 35
Das ePSIplus Projekt umfasst fünf Hauptthemen:
  • Fortschritt und Auswirkungen im Rechtsbereich
  • Finanzielle Auswirkungen der Richtlinie: Preisstrategien und Gebührenverordnungen
  • Anreize zur Weiterverwendung durch die Wirtschaft
  • Organisationen des öffentlichen Sektors und Kulturwandel
  • Informationsmanagement, Standards und Datenqualität
Abs. 36
Zu jedem dieser Themenbereiche werden eine Reihe von Konferenzen und Veranstaltungen abgehalten. Zweck dieser Konferenzen ist es, Experten der wichtigsten Interessengruppen wie Regierungen, Aufbewahrungsstellen von Informationen des öffentlichen Sektors, die Wirtschaft sowie Aufsichtsbehörden zusammenzubringen, um Erfahrungen auszutauschen, Sachfragen zu protokollieren und im Idealfall optimale Verfahren und Praktiken zu notieren, um diese Informationen in den Gesamtevaluierungsprozess einfließen zu lassen. Abs. 37
Der ausführliche Konferenzplan sowie alle Informationen über die in Kürze stattfindenden Meetings sind über die ePSIplus Webseite ( http://www.epsiplus.net ) verfügbar. Abs. 38

Hinweis:
1. Siehe: http://europa.eu.int/information_society/activities/econtentplus/index_en.htmAbs. 39

6. Portale

Europe's Information Society: Thematic Portal
Public Sector Information - Access and Re-use
http://europa.eu.int/information_society/policy/psi/index_en.htm
Diese Webseiten sind in englischer Sprache vorhanden.
Abs. 40
ePSIplus
Towards the 2008 Review of the Directive on Public Sector Information (PSI) Re-Use
http://www.epsiplus.net
Diese Webseiten sind in englischer Sprache vorhanden.
Abs. 41
Bund.de - Verwaltung Online
Übersicht über Internetportale für Informationen öffentlicher Stellen
http://www.bund.de/nn_411460/DE/BuB/A-Z/I-wie-Internet/Informationsweiterverwendung/ Internetportale-seite.html
Abs. 42
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Technologie und Innovation / Informationsgesellschaft / Informationen des öffentlichen Sektors
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Technologie-und-Innovation/ Informationsgesellschaft/informationen-des-oeffentlichen-sektors.html
Abs. 43

7. Veranstaltungen

6. Dezember 2007 - "Nationaler PSI-Kongress"
 
Im Rahmen des ePSIplus Projekts veranstaltet der ePSIplus Partner für Deutschland, GEOkomm e.V. Verband der GeoInformationswirtschaft Berlin/Brandenburg zusammen mit der IHK in Potsdam den Nationalen PSI-Kongress. Der Kongress ist die erste interdisziplinäre Tagung zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Public Sector Information - PSI) in Deutschland und behandelt als Schwerpunkt das Thema: Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors als Grundbaustein für den Innovationsaufschwung.
 
Die Veranstaltung findet am 06. Dezember 2007 in der IHK Potsdam (Breite Straße 2 a-c, 14467 Potsdam) statt. Die Veranstaltung steht unter der Schirmherrschaft des Brandenburgischen Wirtschaftsministers Ulrich Junghanns.
Abs. 44
4./5. Juni 2007 - LDA Brandenburg Internationales Symposium
 
Am 4. und 5. Juni 2007 veranstaltete die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (LDA) Brandenburg in Zusammenarbeit mit der Alcatel-Lucent Stiftung für Kommunikationsforschung, der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e. V. und mit Unterstützung der Deutschen Telekom in Potsdam das Internationale Symposium mit dem Titel: Öffentliche Daten auf dem privaten Markt - neue Regelungen zur Weiterverwendung öffentlicher Informationen.
 
Weitere Informationen und Präsentationen hierzu sind zu finden unter:
http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb2.c.405115.de&template=aktuell_d1
Abs. 45

8. Weiteres

IWG-Rundbrief
Wissenswertes rund um das Informationsweiterverwendungsgesetz
 
Der IWG-Rundbrief wurde erstellt und veröffentlicht durch die Online Consultants International GmbH in Karlsruhe mit der Absicht, ein Forum für alle Interessenten und Beteiligte an der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zu werden.
 
Weitere Informationen sind zu finden unter:
http://www.oci-gmbh.com/index.php?option=com_content&task=view&id=47&Itemid=62
Abs. 46
Siehe auch:
An Overview of PSI Developments in Germany, ePSIplus Thematic Meeting, 5th July 2007, London, UK. Die ursprüngliche Präsentation wurde in der Sonderausgabe des IWG-Rundbriefs vom Juli 2007 veröffentlicht.
http://www.oci-gmbh.net/themen/iwg/psi-overview.ppt
Abs. 47
IFG-Rundbrief
Wissenswertes rund um das Informationsfreiheitsgesetz
 
Seit März 2006 wird der IFG-Rundbrief von der Online Consultants International GmbH in Karlsruhe erstellt und veröffentlicht mit der Absicht, ein Forum für alle Interessenten und Beteiligte an der Informationsfreiheit in Deutschland zu werden. Er verfolgt zwei Ziele: zum einen sollen praktische Fragen im Hinblick auf die Umsetzung der IFG-Gesetzgebung in Deutschland herausgearbeitet werden und zum zweiten will er einen Weg zu möglichen Lösungen anbieten. 
Abs. 48
Weitere Informationen und den Zugang zu früheren Ausgaben sind zu finden unter:
http://www.oci-gmbh.com/index.php?option=com_content&task=view&id=40&Itemid=54
JurPC Web-Dok.
167/2007,  Abs. 49
* Michael Fanning ist Geschäftsführer der Online Consultants International GmbH in Karlsruhe. Er ist aktiv im ePSIplus Thematic Network und hat bereits mehrere Referate zum Thema Weiterverwendung von Infomationen öffentlicher Stellen in Deutschland abgehalten. (http://www.oci-gmbh.com/).
[ online seit: 06.11.2007 ]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Fanning, Michael, Orientierungshilfe und Wegweiser über das Thema: Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors - JurPC-Web-Dok. 0167/2007