JurPC Web-Dok. 206/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/2004195138

Markus Junker *

Rezension: Koch, Handbuch Software- und Datenbank-Recht, 2003

JurPC Web-Dok. 206/2004, Abs. 1 - 14


Koch, Frank
Handbuch Software- und Datenbank-Recht
2003
1017 Seiten,
gebundene Ausgabe
Springer-Verlag, Berlin - Heidelberg - New York
ISBN: 3-540-00016-X
Preis: Euro 69,95

1. Neuauflage anlässlich der Schuldrechtsmodernisierung

Nachdem die Schuldrechtsmodernisierung zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, sind bekannte Werke zum EDV-Recht wie beispielsweise das Lehrbuch zum "Computerrecht" von Junker/Bennecke(1), das "Handbuch des EDV-Rechts" von Schneider(2)oder auch das "Computervertragsrecht" von Koch(3) in aktualisierter Fassung erschienen. JurPC Web-Dok.
206/2004, Abs. 1
Der letztgenannte Autor, Rechtsanwalt in München und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen(4), hat sich darüber hinaus dazu entschieden, auch ein 1991 zusammen mit Schnupp veröffentlichtes Werk zum Software-Recht in überarbeiteter Fassung und damit als Neuauflage im Jahr 2003 vorzulegen. Abs. 2
Da Software und Datenbanken in der Praxis eng miteinander verknüpft sind und für Datenbanken seit 1998 mit den §§ 87a ff. UrhG auch ein rechtlicher Rahmen existiert, hat Koch für die Neuauflage den Titel "Handbuch Software- und Datenbank-Recht" gewählt. Sie befindet sich auf dem Stand vom 01.07.2002, wurde aber zum Teil bis zum 01.01.2003 fortgeschrieben.Abs. 3

2. Zielgruppe

Anders als das für Juristen verfasste "Computervertragsrecht" richtet sich das im Springer-Verlag in der Reihe "Xpert.press" erschienene "Handbuch zum Software- und Datenbank-Recht" insbesondere an Software-Entwickler und andere Professionals in der IT-Branche. Diese werden das Buch wegen der übersichtlichen Darstellung gerne zur Hand nehmen. Abs. 4
Anders als andere Bücher zum EDV-Recht ist es in einer Sprache verfasst, die auch ohne juristische Vorbildung verständlich ist. Es wäre jedoch wohl wünschenswert, wenn bei der Zitierung von Rechtsprechung in den Fußnoten und in der Rechtsprechungsübersicht(5) auch Online-Fundstellen genannt würden. Diese wären für die Zielgruppe nämlich wesentlich leichter zugänglich als Fundstellen in juristischen Fachzeitschriften.Abs. 5
Jenseits dessen dürfte das Buch auch für Juristen ohne IT-spezifische Vorbildung eine geeignete Lektüre zur Einarbeitung darstellen. So erläutert Koch beispielsweise direkt zu Beginn begriffliche Unterschiede zwischen dem "Pflichtenheft", der "Leistungsbeschreibung" und den verschiedenen Arten von "Feinkonzepten" sowie Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von Dokumentationen, etwa der "Benutzerdokumentation", der "Systemdokumentation" und der "Projektdokumentation". In einem eigenen Kapitel stellt er ferner die spezifischen Vorgaben für die Qualitätssicherung von Software dar, ohne die beispielsweise die Frage nach der Haftung für Software-Fehler eigentlich nicht zu beantworten ist.Abs. 6

3. Inhalt

In zwölf Kapiteln geht Koch auf alle wesentlichen Aspekte des Software- und Datenbank-Rechts ein. Er beginnt mit einem eher allgemeinen Teil zu softwarebezogenen Vertragsleistungen und widmet sich dann en detail verschiedenen Vertragstypen wie Software-Überlassung, Software-Erstellung, Software-Pflege und Softwarevertrieb. Zum Abschluss stellt er die Möglichkeiten zur Verteidigung der Rechte an Software und Datenbanken dar, wie sie das Urheberrecht, aber auch das Wettbewerbsrecht und das Strafrecht gewähren. Aspekte des Projektmanagements und Lizenzmanagements sowie Fragen des Steuerrechts(6) und der Bilanzierung von Software(7) werden allerdings nur am Rande behandelt.Abs. 7
Den theoretischen Teil seines Kompendiums ergänzt Koch in einem Anhang mit zehn Standardvertragsmustern (einschließlich eines Musters für einen angestellten Programmentwickler und für einen Software-Hinterlegungsvertrag) sowie mit Standardformularen (nämlich Mustern für einen Leistungsschein, ein Abnahmeprotokoll und eine Mängelmitteilung). Diese Muster stellt Koch auf einer beigefügten CD-ROM zur Verfügung, allerdings leider nur im pdf-Format, so dass man die Texte nicht unmittelbar in die Textverarbeitung übernehmen kann.Abs. 8

4. Schnellübersicht

Beim Aufblättern des Buches findet der Leser noch vor dem Inhaltsverzeichnis eine "Schnellübersicht" mit "wichtigen Fragen aus der Praxis", vergleichbar den bekannten Listen häufig gestellter Fragen (Frequently Asked Questions - FAQs). Sie sollen einen Quereinstieg in die entsprechenden Sachgebiete ermöglichen und durch ihren Praxisbezug zugleich das Interesse des Lesers wecken.Abs. 9
Ein erster Teil dieser Fragen betrifft Fragen rund um die Leistungspflichten der Parteien, insbesondere hinsichtlich der Dokumentation: Was ist eine Dokumentation? Ist immer eine Dokumentation geschuldet? Was gilt bei Mängeln oder Nichtlieferung der Dokumentation?(8) Abs. 10
Ein weiterer Teil dieser Fragen betrifft Gewährleistungs- und Haftungsfragen. Was ist ein "Mangel" der Software? Entlastet Unerreichbarkeit der Fehlerfreiheit von Gewährleistung? Muss der Anbieter Software qualitätsgesichert entwickeln? Welche Mängelrechte haben Kunden? Welche Haftungseinschränkungen sind wirksam? Welche Haftungsrisiken kann der Anbieter versichern?Abs. 11
In diesen Zusammenhang gehören auch die Fragen, unter welchen Voraussetzungen die Anpassung von Standardsoftware zur Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts führt (Gibt es eine Software-Erstellung nach Kaufrecht?(9)) und unter welchen Voraussetzungen Software abgenommen ist (Ist eine stillschweigende Abnahme durch produktives Nutzen möglich?). Dem hinzuzufügen wäre die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Mangelhaftigkeit eines Teils einer EDV-Anlage zur Gesamtlösung berechtigt(10). Abs. 12
Jenseits dieser "Klassiker" des EDV-Rechts erläutert Koch aber auch neuere Themen: Was bringen die neuen EVB-IT 2002? Was gilt für Open Source-Software? Kann der Anbieter Registrierungspflichten wirksam vereinbaren? Wie weit reicht der Patentschutz für Software? Das Buch verschafft dem Leser zumindestens einen Überblick über die aktuelle Diskussion zu diesen Themen.Abs. 13

5. Fazit

Auch wenn das Buch nicht den Gang zu einem auf IT-Recht spezialisierten Anwalt ersetzen kann, so bietet es dem Leser Rechtsrat zu fast allen Fragen des Software- und Datenbankrechts. Wer beispielsweise als Software-Entwickler oder Leiter eines IT-Projekts mit Rechtsfragen konfrontiert wird, findet in diesem Koch-Buch allerlei Rezepte, die ihm in der praktischen Arbeit sicherlich weiterhelfen können.
JurPC Web-Dok.
206/2004, Abs. 14

Fußnoten:

(1) Junker/Bennecke, Computerrecht, 3. Aufl. 2003.
(2)Schneider, Handbuch des EDV-Rechts, 3. Aufl. 2003; siehe hierzu die Besprechung der zweiten Auflage von Dormann, JurPC Web-Dok. 14/1998 (URL: http://www.jurpc.de/aufsatz/19980014.htm).
(3) Koch, Computervertragsrecht, 6. Aufl. 2002; siehe hierzu auch Geiger, Rezension; Frank A. Koch, Computervertragsrecht, JurPC Web-Dok. 366/2002 (URL: http://www.jurpc.de/aufsatz/20020366.htm).
(4) URL: http://www.anwaltskanzlei-koch.de/.
(5) Siehe S. 990ff.
(6) Zur steuerlichen Behandlung eines Software-Überlassungsvertrages siehe z.B. Bundesfinanzhof, Urt. v. 27.02.2002 - I R 62/01 = JurPC Web-Dok. 244/2002 (URL: http://www.jurpc.de/rechtspr/20020244.htm) und zur Abschreibung von Standard-Software z.B. Niedersächsisches Finanzgericht, Urt. v. 16.01.2003 - 10 K 82/99 = JurPC Web-Dok. 180/2003 (URL: http://www.jurpc.de/rechtspr/20030180.htm); zur Besteuerung von Einkünften aus der Installation eines Computers im Ausland siehe z.B. Bundesfinanzhof, Urt. v. 05.06.2002 - I R 86/01 = JurPC Web-Dok. 351/2002 (URL: http://www.jurpc.de/rechtspr/20020351.htm) und Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urt. v. 06.09.2001 - II 1224/97 = JurPC Web-Dok. 272/2002 (URL: http://www.jurpc.de/rechtspr/20020272.htm); zum Steuersatz für die Erstellung von Computerprogrammen siehe z.B. Bundesfinanzhof, Urt. v. 17.01.2002 - V R 13/01 = JurPC Web-Dok. 310/2002 (URL: http://www.jurpc.de/rechtspr/20020310.htm).
(7) Zur Bilanzierung von Software siehe z.B. S. 167-168.
(8) Siehe hierzu z.B. zuletzt LG Landshut, Urt. v. 20.08.2003 - 2 HK O 2392/02 = JurPC Web-Dok. 101/2004 (URL: http://www.jurpc.de/rechtspr/20040101.htm) und OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.08.2002 -1 U 250/01 = JurPC Web-Dok. 123/2003 (URL: http://www.jurpc.de/rechtspr/20030123.htm).
(9) Seit der Schuldrechtsmodernisierung wird dieses Problem von dem Problem überlagert, wie die Verweisung in § 651 BGB bei Software-Verträgen auszulegen ist. Siehe zur Rechtslage vor der Schuldrechtsmodernisierung z.B. zuletzt LG Landshut, Urt. v. 20.08.2003 - 2 HK O 2392/02 = JurPC Web-Dok. 101/2004 (URL: http://www.jurpc.de/rechtspr/20040101.htm) und OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.08.2002 -1 U 250/01 = JurPC Web-Dok. 123/2003 (URL: http://www.jurpc.de/rechtspr/20030123.htm).
(10) Siehe hierzu z.B. zuletzt OLG Köln, Urt. v. 04.11.2002 - 19 U 27/02 = JurPC Web-Dok. 97/2003 (URL: http://www.jurpc.de/rechtspr/20030097.htm).
* Dr. Markus Junker, Rechtsanwalt im Münchner Büro der Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Fachbereiche "TMC" und "Intellectual Property") und freier Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes (URL: http://www.jura.uni-sb.de/urheberrecht/junker/).
[online seit: 24.05.2004]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Junker, Markus, Rezension: Koch, Handbuch Software- und Datenbank-Recht, 2003 - JurPC-Web-Dok. 0206/2004