JurPC Web-Dok. 46/1999 - DOI 10.7328/jurpcb/199914341

Bernhard Rudisch *

Besprechung: Schneider/Frank/Kirschbichler/Moravec/Roth, Der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten (ERV). Handbuch für die Praxis mit Formulareingaben im Mahn- und Exekutionsverfahren inkl. CD-ROM (Manz/Wien 1998)

JurPC Web-Dok. 46/1999, Abs. 1 - 5


Seit nunmehr 10 Jahren kennt die österreichische Gesetzessprache den Begriff des elektronischen Rechtsverkehrs (im folgenden abgekürzt: ERV). Der durch BGBl 1989/343 erstmals - und zwar in das altehrwürdige, noch aus dem Jahre 1896 stammende Gerichtsorganisationsgesetz - eingeführte Ausdruck bezeichnet die Möglichkeit, Eingaben an Gerichte oder Verwaltungsbehörden (darunter vor allem die Finanzämter) auch auf dem Wege elektronischer Datenübermittlung anzubringen und in derselben Weise Erledigungen zu empfangen. ERV bezieht sich also definitionsgemäß nur auf öffentlich-rechtlich dominierte Vorgänge; die elektronische Abwicklung von Geschäften (electronic commerce) ist von dem Begriff nicht mitumfaßt. Während diese Kommunikationsschiene im Verwaltungsverfahren grundsätzlich jedem offensteht (vgl. etwa §§ 13, 18 AVG [Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz] 1991 und §§ 86a, 96 BAO [Bundesabgabenordnung]), sind zum ERV mit den Gerichten (derzeit) nur bestimmte "Einschreiter" zugelassen: Allein Rechtsanwälte, Notare, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie in gewissem Umfang auch Banken und Versicherungen können derzeit von den Vorteilen profitieren, die der ERV im Hinblick auf Verfahrensdauer und -ablauf bietet.JurPC Web-Dok.
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Das anzuzeigende Werk kommt aus mehreren Gründen zu einem günstigen Zeitpunkt auf den Markt. Einerseits wurde der ERV kürzlich über das Einbringen von Mahnklagen (Klagen auf Geldleistungen bis ca. 1000 Euro) hinaus auch auf arbeitsrechtliche Geldforderungen sowie auf das Exekutionsverfahren ausgeweitet; zum anderen sind in Österreich tätige Rechtsanwälte aufgrund von § 9 Abs. 1a RAO (Rechtsanwaltsordnung) in Verbindung mit einer einschlägigen Richtlinie des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages seit 31.1.1999 zwar nicht unmittelbar zur Nutzung des ERV, aber immerhin zur Beschaffung und Erhaltung der dafür notwendigen Infrastruktur verpflichtet. Es ist anzunehmen, daß dies (noch) mehr als die ohnehin vorgesehenen gebührenmäßigen Vorteile zu einer verstärkten Nutzung des ERV führen wird. Das im renommierten Manz-Verlag erschienene Werk des Autorenkollektivs um Schneider kommt dem Informationsbedarf der Neueinsteiger in die Materie wie auch derjenigen, die schon bisher vom ERV Gebrauch gemacht haben, ideal entgegen. Abs. 2
Seiner Konzeption als Praxishandbuch entspricht der im wesentlichen dreigeteilte Aufbau: Zunächst werden in den ersten sieben der zehn Kapitel des Buches die diversen Voraussetzungen des ERV und seiner verschiedenen Funktionen detailliert und auch für den Nicht-EDV-Spezialisten leicht faßbar erläutert (S. 1-63). Die Autoren beginnen mit einer Definition des Kreises der "Einschreiter" - wie die Teilnehmer am ERV vom Gesetzgeber genannt werden - (Abschnitt I, S. 1-4) und schildern sodann die Möglichkeiten der Abfragen in den Geschäftsbehelfen des Exekutionsverfahrens (Abschnitt II, S. 5-15). In Abschnitt III erfährt der Leser das wichtigste über Eingaben im ERV (S. 17-32), wobei nach grundlegenden Vorbemerkungen jeweils separat Klage, Exekutionsantrag und sonstige Schriftsätze sowie das für die Gerichtskosten verpflichtend vorgesehene Abbuchungs- und Einziehungsverfahren behandelt werden. Die folgenden drei Abschnitte zeichnen den Weg der elektronischen Eingabe über die Übermittlungsstelle (Abschnitt IV, S. 33-38) und das Bundesrechenzentrum (Abschnitt V, S. 39-44) bis zu ihrem Einlangen und ihrer Erfassung bei Gericht (Abschnitt VI, S. 45-48) nach. Umfangreicher ist schließlich Abschnitt VII, in dem es um die "Erledigungen" geht (S. 49-64). Nach diesem methodisch-dogmatischen ersten Teil geben die Autoren konkrete Beispiele für elektronische Klagen und Anträge, Dabei wird jeweils nach einem Muster auf amtlichem Formblatt dieselbe Eingabe in formatierter Art wiedergegeben und sodann jedes einzelne Datenfeld ausführlich erläutert (Abschnitt VIII: "Muster", S. 65-134). - Die einschlägigen Rechtsgrundlagen des ERV schließlich sind im dritten Teil des Buches zusammengefaßt. Die Autoren haben sich jedoch nicht damit begnügt, die jeweiligen Gesetzes- und Verordnungstexte aufzunehmen, sondern darüber hinaus auch - sofern vorhanden - die parlamentarischen Materialien zu den einzelnen Bestimmungen abgedruckt. Damit ist dem Benutzer ein wirklich umfassendes Werkzeug an die Hand gegeben, dessen Inhalt sich ihm übrigens nicht nur über das detaillierte Inhaltsverzeichnis erschließt, sondern auch anhand eines ausführlichen Stichwortverzeichnisses (S. 229-232, zweispaltig!).Abs. 3
Das vorgestellte Buch ist also ein sinnvolles und unbedingt empfehlenswertes Druckwerk. Was es aber für den (künftigen) Anwender des ERV besonders interessant macht, ist die mitgelieferte CD-ROM: Sie enthält zunächst einmal - erwartetermaßen - die im Text behandelten Formulare für Klagen und Exekutionsanträge als interaktive Dokumentvorlagen für MS Word. Darüber hinaus bietet sie mit der tabellarischen Erfassung aller Gerichte (mit Adresse, Telefonnummer und ERV-Kennung) sowie aller Postleitzahlen in Zuordnung zu Gerichtssprengeln die Voraussetzungen für eine denkbar einfache und rasche Klärung der örtlichen Zuständigkeit. Wer sich damit für den ERV gerüstet fühlt, muß sich bei seinen ersten Versuchen nicht allein auf die ausgezeichnete online-Hilfe zu den Formularen verlassen: Als spezielles "Zuckerl" ist nämlich auch das gesamte gedruckte Werk im Volltext als Word-Dokument auf der CD-ROM gespeichert, wobei die Verweise als Hyperlinks ausgestaltet sind und damit ein (noch) einfacheres Springen innerhalb des Textes erlauben. Voraussetzung für das Verwenden der CD-ROM ist praktisch nur das Vorhandensein der entsprechenden Hardware, da das Installationsprogramm die meisten gängigen Betriebssysteme unterstützt (konkret: die Windows-Versionen 3.11, 95, 98 und NT 4.0). Als Programmlösung für den Windows-basierten ERV ist neben R/WIN ERVmini auch eine Demoversion des hauseigenen Produkts "exAkt" der Manz-Tochter RDB (Rechtsdatenbank GesmbH & Co KG) aufgenommen. Das ebenfalls auf der CD-ROM gespeicherte Programm "WINMEDIX" dient der online-Abfrage des (österreichischen) Grundbuchs. Mitgeliefert wird weiters ein umfassendes "Zubehörpaket" von Microsoft: "WordView", ein MS Word97-Konverter, ein Generator für das Euro-Zeichen, die Rechtschreibprüfung "neu" für MS Word, die Service Release Office 1 für MS Office 97 (da die CD-ROM 1998 gepreßt wurde, konnten die Autoren deren im Februar 1999 erschienene Nachfolgeversion noch nicht berücksichtigen) und der MS Internet-Explorer 4. Ergänzt wird die praktische Sammlung durch eine Reihe von Standard-Tools zum (Ent-)Packen von Dateien sowie zur ISDN-Unterstützung.Abs. 4
Den mit der Einführung des ERV übrigens auch hauptberuflich auf engste verbundenen Autoren (die Herren Dr. Schneider, Frank, und Dr. Moravec arbeiten im Justizministerium, Peter Roth ist nunmehr dem Bundesrechenzentrum zugeteilt) ist es gelungen, diese neue und für manche wohl mit gewissen Berührungsängsten verbundene Materie bestmöglich aufzubereiten. Als I-Tüpfelchen sei noch erwähnt, daß - wie im Vorwort stolz vermerkt ist, "große Teile des Buchs mit Hilfe eines Spracherkennungssystems geschrieben, also gewissermaßen direkt dem Computer diktiert wurden" - also ein in jedem Sinne zukunftsweisendes Werk!
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Anmerkung der Redaktion:
Tu felix Austria!
* Dr. Bernhard Rudisch ist Assistenz-Professor in Innsbruck. Er studierte an der Universität Innsbruck (Magister jur. 1988, Dr. jur. 1993) und am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz (LL.M. 1990). Nach mehrjähriger Assistententätigkeit und Auslandsaufenthalten, u.a. am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg wurde Dr. Rudisch 1998 zum Assistenzprofessor in der Abteilung für Privatrechtsvergleichung und IPR der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck ernannt. Seine Forschungs- und Publikationstätigkeit umfaßt schwerpunktmäßig die Bereiche IPR, Rechtsvergleichung, Europarecht und Versicherungsrecht. Daneben hält Dr. Rudisch für das Wirtschaftsförderungsinstitut Seminare aus den Bereichen Rechtsinformatik sowie Handels- und Arbeitsrecht.
[online seit: 12.03.99]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Rudisch, Bernhard, Besprechung: Schneider/Frank/Kirschbichler/Moravec/Roth, Der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten (ERV). Handbuch für die Praxis mit Formulareingaben im Mahn- und Exekutionsverfahren inkl. CD-ROM (Manz/Wien) - JurPC-Web-Dok. 0046/1999