JurPC Web-Dok. 64/2023 - DOI 10.7328/jurpcb202338564

LG Hildesheim
Beschluss vom 09.02.2023

1 T 46/22

Elektronisch eingereichter Vollstreckungsauftrag

JurPC Web-Dok. 64/2023


Leitsatz (der Redaktion):

    Ein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls darf nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, der von der Gläubigerin elektronisch eingereichte Vollstreckungsauftrag, der den Vollstreckungstitel gemäß § 7 Satz 2 JBeitrG ersetzt, stelle keine taugliche Vollstreckungsgrundlage dar. Es genügt den Formanforderungen gemäß §§ 6, 7 JBeitrG, 753 Abs. 4 und 5, 130a, 130d ZPO, wenn der Vollstreckungsauftrag über einen sicheren Übermittlungsweg - hier das beBPo - eingereicht wird und mit einem aufgedruckten Dienstsiegel sowie einer einfachen Signatur des jeweiligen Bearbeiters versehen ist.

- Zum Volltext der Entscheidung via NI-Voris -

[online seit: 09.05.2023]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: Hildesheim, LG, Elektronisch eingereichter Vollstreckungsauftrag - JurPC-Web-Dok. 0064/2023