JurPC Web-Dok. 164/2022 - DOI 10.7328/jurpcb20223711164

BayObLG München
Urteil vom 07.10.2022

202 StRR 90/22

Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Einstellens einer ein Hakenkreuz enthaltenden Karikatur in soziales Netzwerk

JurPC Web-Dok. 164/2022


Leitsätze:

  1. Das Einstellen einer Karikatur, in der ein Hakenkreuz abgebildet ist, in einen Instagram-Account erfüllt grundsätzlich den Straftatbestand des § 86a Abs. 1 StGB.
  2. Eine aufgrund des Schutzzwecks des § 86a Abs. 1 StGB erforderliche Restriktion des Tatbestands ist nur dann gerechtfertigt, wenn sich auf Anhieb aus der Abbildung in eindeutiger und offenkundiger Weise die Gegnerschaft des Angeklagten zur NS-Ideologie ergibt.

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[online seit: 22.11.2022]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: BayObLG München, Strafbarkeit nach § 86a StGB wegen Einstellens einer ein Hakenkreuz enthaltenden Karikatur in soziales Netzwerk - JurPC-Web-Dok. 0164/2022