JurPC Web-Dok. 96/2022 - DOI 10.7328/jurpcb202237696

OLG Hamm
Beschluss vom 27.05.2022

5 RVs 53/22

Qualifizierte elektronische Signatur

JurPC Web-Dok. 96/2022


Leitsätze:

    32a Abs. 3 StPO enthält für ein Dokument, das schriftlich abzufassen, zu unterschreiben oder zu unterzeichnen ist, zwei mögliche Wege der Übermittlung im elektronischen Rechtsverkehr bereit: Ein Weg – der hier nicht vorliegt – ist die Übermittlung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person. Der andere Weg ist die (einfache) Signatur der verantwortenden Person bei gleichzeitiger Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg. Für die einfache Signatur reicht die Namenswiedergabe des Verfassers am Ende des Textes.

- Zum Volltext der Entscheidung via justiz.nrw.de -

[online seit: 28.06.2022]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: Hamm, OLG, Qualifizierte elektronische Signatur - JurPC-Web-Dok. 0096/2022