JurPC Web-Dok. 6/2022 - DOI 10.7328/jurpcb20223716

Saarländisches Oberlandesgericht
Beschluss vom 02.11.2021

SsBs 100/2021 (68/21 OWi)

Verwertbarkeit der Ergebnisse von Geschwindigkeitsmessverfahren

JurPC Web-Dok. 6/2022


Leitsätze (des Einsenders):

  1. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 05.07.2019 (Lv 7/17) fehlt es bereits dann an einem fairen rechtsstaatlichen Verfahren, wenn sich eine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes nur auf das dokumentierte Messergebnis und das Lichtbild des aufgenommenen Kraftfahrzeuges und seines Fahrers stützen kann und der Betroffene sich mit der Begründung gegen das Messergebnis wendet, auf Grund der fehlenden Speicherung der sogenannten Rohmessdaten als Grundlagen der Messung sei ihm keine nachträgliche Plausibilisierung des Messergebnisses möglich.
  2. Die Verwertbarkeit der Ergebnisse von Geschwindigkeitsmessverfahren, bei denen weder Messfoto bzw. Falldokumentation noch Rohmessdaten vorhanden sind (hier: Laserhandmessgerät Riegl FG21-P), ist vor diesem Hintergrund fraglich, so dass das Verfahren gemäß 47 Abs. 2 Satz 1 OWiG eingestellt werden kann.
Hinweis der Redaktion:
Die Entscheidung wurde freundlicherweise eingesandt von Herrn RA Alexander Gratz, Bous (Saarland). Von ihm stammen auch die Leitsätze.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  244 KB)

[online seit: 18.01.2022]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Saarländisches Oberlandesgericht, Verwertbarkeit der Ergebnisse von Geschwindigkeitsmessverfahren - JurPC-Web-Dok. 0006/2022