JurPC Web-Dok. 60/2021 - DOI 10.7328/jurpcb202136460

LG Köln
Urteil vom 25.03.2021

14 O 462/20

Erstveröffentlichung eines Werks durch Dritte

JurPC Web-Dok. 60/2021


Leitsätze:

  1. Nimmt ein/e Urheber/in die Erstveröffentlichung ihres Werks nicht selbst durch eigene Handlung vor, sondern lässt er/sie dies durch einen Dritten durchführen, bedarf es eine konkrete vertragliche Vereinbarung oder eine Einwilligung des/der Urheber/in. Eine solche Einwilligung ist grundsätzlich auch konkludent möglich. Eine solche konkludente Einwilligung lässt sich aber nicht daraus folgern, dass der/die Urheber/in nach Vorlage eines Ansichtsexemplars durch den Dritten zunächst lediglich Änderungswünsche zu einzelnen Bestandteilen eines Buchs mitteilt (hier: nur zu Lichtbildern, nicht zum Text).
  2. Bei der Annahme von konkludenten Erklärungen im Zusammenhang mit Urheberpersönlichkeitsrechten, insbesondere dem Veröffentlichungsrecht gem. § 12 UrhG, ist wegen der hohen Wertigkeit der Rechte besondere Zurückhaltung geboten. Auch bei der gebotenen objektivierten Betrachtung aus Empfängersicht kann die besondere Bedeutung der Urheberpersönlichkeitsrechte dazu führen, dass faktischem Handeln des/der Urhebers/in kein für eine Willenserklärung erforderliches Erklärungsbewusstsein bzw. kein Rechtsbindungswillen zugemessen werden kann.
  3. Eine Genehmigungsfiktion nach § 20 Abs. 2 VerlG ist nicht geeignet, eine nicht erfolgte Zustimmung des/der Urhebers/in zur Erstveröffentlichung einer konkreten Version eines Buchs zu ersetzen. Die Genehmingungsfktion des § 20 Abs. 2 VerlG setzt vielmehr voraus, dass die Zustimmung des/der Urhebers/in zur Veröffentlichung iSv § 12 UrhG durch einen Dritten vorliegt.

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[online seit: 20.04.2021]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: Köln, LG, Erstveröffentlichung eines Werks durch Dritte - JurPC-Web-Dok. 0060/2021