JurPC Web-Dok. 51/2021 - DOI 10.7328/jurpcb202136451

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Beschluss vom 22.03.2021

8 B 10170/21.OVG

Keine Widerspruchs- und Klagebefugnis des Urhebers gegen denkmalschutzrechtliche Genehmigung

JurPC Web-Dok. 51/2021


Leitsätze:

  1. Dem Inhaber des Urheberrechts an einem denkmalgeschützten Werk der Baukunst steht keine Widerspruchs- und Klagebefugnis gegen die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Umbau und zur Umnutzung des Bauwerks zu (hier: Umbau einer denkmalgeschützten ehemaligen Kirche).
  2. Ein mangels Widerspruchsbefugnis offensichtlich unzulässiger Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

- Zum Volltext der Entscheidung via landesrecht.rlp.de -

[online seit: 07.04.2021]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Keine Widerspruchs- und Klagebefugnis des Urhebers gegen denkmalschutzrechtliche Genehmigung - JurPC-Web-Dok. 0051/2021