JurPC Web-Dok. 164/2020 - DOI 10.7328/jurpcb20203511164

Oberverwaltungsgericht NRW
Beschluss vom 06.11.2020

19 A 2958/20.A

Belehrung über Form des Rechtsbehelfs

JurPC Web-Dok. 164/2020


Leitsatz:

    Eine Belehrung über die Form des einzulegenden Rechtsbehelfs gehört nicht zu den zwingenden Angaben nach § 58 Abs. 1 VwGO. Enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung keine Angaben über die möglichen Formen der Klageerhebung, wie etwa die Möglichkeit auch der elektronischen Rechtsbehelfseinlegung, macht dies die Rechtsbehelfsbelehrung nicht unrichtig im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO.

- Zum Volltext der Entscheidung via nrwe.de -

[online seit: 17.11.2020]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: Oberverwaltungsgericht NRW, Belehrung über Form des Rechtsbehelfs - JurPC-Web-Dok. 0164/2020