| - Veröffentlicht jemand ein Lichtbild unter einer CC-Lizenz und schreibt er anschließend systematisch Nutzer seiner Bilder an, um an diese überhöhte Forderungen in Form von Schadensersatzansprüchen zu stellen, so kann der Inanspruchgenommene Ersatz der Kosten seiner Rechtsverfolgung und eines Abwehrschreibens verlangen.
- Mit dem OLG Köln ist das Gericht der Auffassung, dass ein Lichtbild, das jemand zur Nutzung im Rahmen einer CC-Lizenz unentgeltlich zur Verfügung stellt, mit einem objektiven Wert von 0,00 Euro zu bemessen ist.
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