JurPC Web-Dok. 132/2020 - DOI 10.7328/jurpcb2020359132

OLG Celle
Urteil vom 06.08.2020

11 U 113/19

Vorrang von mündlichen Erklärungen gegenüber dem (elektronischen) Reiseprospekt

JurPC Web-Dok. 132/2020


Leitsätze:

  1. Der Reiseveranstalter muss sich grundsätzlich alle inhaltlich unrichtigen Erklärungen des Personals des von ihm mit der Vermittlung von Pauschalreisen betrauten Reisebüros - etwa über Einreisebestimmungen am Zielort oder an einem Zwischenziel - zurechnen lassen.
  2. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn der dem Reisenden übergebene Reiseprospekt (oder ein vergleichbares elektronisches Dokument) in einem Anhang die zutreffenden Informationen erhält; es gilt der Grundsatz des Vorrangs des gesprochenen Wortes.
  3. Die Zurechnung erfolgt auch, wenn der Reisende sich zum Zeitpunkt der unrichtigen mündlichen Erklärung noch nicht für ein bestimmtes Reiseziel entschieden hatte.
  4. Der Inhalt ausländischer Einreisebestimmungen lässt sich allein anhand eines - unstreitigen - Parteivorbringens bestimmen.

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[online seit: 22.09.2020]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: Celle, OLG, Vorrang von mündlichen Erklärungen gegenüber dem (elektronischen) Reiseprospekt - JurPC-Web-Dok. 0132/2020