JurPC Web-Dok. 100/2020 - DOI 10.7328/jurpcb2020356100

OLG Köln
Urteil vom 19.06.2020

6 U 263/19

Keine Untersagung eines elektronischen Generators für Rechtsdokumente

JurPC Web-Dok. 100/2020


Leitsätze (der Redaktion):

  1. Es besteht kein genereller Unterlassungsanspruch bezüglich eines elektronischen Generators für Rechtsdokumente unterschiedlichster Rechtsgebiete, den ein Verlag als "digitale Rechtsabteilung für Ihr Unternehmen" anpreist.
  2. Es bestehen hingegen Unterlassungsansprüche bezüglich folgender Werbeaussagen zum Generator: "Günstiger und schneller als der Anwalt" und "Rechtsdokumente in Anwaltsqualität" und "Individueller und sicherer als jede Vorlage und günstiger als ein Anwalt" und "Unsere Partner: Top-Anwälte und Spitzenkanzleien" und "Rechtsdokumente in Anwaltsqualität – unser Portfolio umfasst mehr als 190 Rechtsdokumente und Verträge. Jedes einzelne unserer Dokumente können Sie mit unserem individuellen Frage-Antwort-Dialog in wenigen Minuten selbst erstellen. All das ganz ohne juristisches Know-how - denn das haben wir: In Zusammenarbeit mit unseren Rechtsexperten - allesamt Profis auf ihren Gebieten - haben wir den Erstellungsprozess so gestaltet, dass er dem Gespräch mit dem Rechtsanwalt nachempfunden ist".

- Zum Volltext der Entscheidung via NRWE -

[online seit: 23.06.2020]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: Köln, OLG, Keine Untersagung eines elektronischen Generators für Rechtsdokumente - JurPC-Web-Dok. 0100/2020