JurPC Web-Dok. 8/2020 - DOI 10.7328/jurpcb20203518

VG Gelsenkirchen
Beschluss vom 02.12.2019

12b K 5804/17.PVB

Mitbestimmung bei zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik

JurPC Web-Dok. 8/2020


Leitsätze:

  1. Der Begriff der zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik im Sinne von § 50 Abs. 3 S. 1 SGB II erfasst sowohl die von der Bundesagentur vorgegebene Software als auch die von den gemeinsamen Einrichtungen zu nutzende Hardware.
  2. Bei der Einführung eines zentral verwalteten Verfahrens der Informationstechnik im Sinne von § 50 Abs. 3 S. 1 SGB II kommt dem örtlichen Dienststellenleiter kein Entscheidungsspielraum zu, der die Zuständigkeit des dort gebildeten Personalrats begründen könnte (Anschluss an BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2017 - 5 P 2/16 - und vom 25. Juli 2019 - 5 PB 19/18). Dies gilt auch unter Berücksichtigung der in § 44d Abs. 5 SGB II normierten Verantwortlichkeit des örtlichen Geschäftsführers für den Arbeitsschutz.

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[online seit: 14.01.2020]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: Gelsenkirchen, VG, Mitbestimmung bei zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik - JurPC-Web-Dok. 0008/2020