JurPC Web-Dok. 142/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/2007229150

LG Stuttgart
Urteil vom 15.05.2007

17 O 490/06

Werbung im Internet für Gratis-SMS

JurPC Web-Dok. 142/2007


UWG §§ 3, 5, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3; UKlaG §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1

Leitsätze (der Redaktion)

1. Es ist unter dem Gesichtspunkt der irreführenden Blickfangwerbung wettbewerbswidrig, wenn auf einer Website blickfangmäßig auf die Möglichkeit hingewiesen wird, 111 SMS gratis zu beziehen und 1.000 Euro zu gewinnen, sofern der Eindruck erweckt wird, man könne sich ohne jede vertragliche Bindung an dem Gewinnspiel beteiligen und erhalte die 111 SMS als sichere Gratisleistung, während tatsächlich der Hinweis auf die vertragliche Bindung von einem Jahr und die Zahlungspflicht von 8,00 Euro pro Monat am Ende der Seite in einem Fließtext gegeben wird.

2. Wenn der Blickfang zwar nicht objektiv unrichtig ist, aber nur der halben Wahrheit entspricht, muss ein hinreichend deutliches Zeichen den Betrachter zu dem Hinweis führen, der die volle Wahrheit enthält. Den Werbenden trifft daher die Pflicht, die Preisbestandteile klar und ähnlich deutlich wie den Blickfang herauszustellen.

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[online seit: 25.09.2007]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Stuttgart, LG, Werbung im Internet für Gratis-SMS - JurPC-Web-Dok. 0142/2007