JurPC Web-Dok. 125/2006 - DOI 10.7328/jurpcb/20062110122

AG Darmstadt
Urteil vom 11.01.2006

212 Ls 360 Js 33848/05

Geldwäsche via Internet

JurPC Web-Dok. 125/2006


 

Leitsatz (der Redaktion)

Wer weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass aufgrund Internet- und E-Mail-Kontakten auf eigene Konten überwiesenes Geld aus Computerbetrügereien stammt, macht sich der Geldwäsche schuldig. Dabei ist aufgrund der Presseberichterstattung davon auszugehen, dass für den Täter erkennbar war, dass auf dem Weg über E-Mail-Kontakte und Internet nur Schwarzgelder abgewickelt werden können, da keine Firma es nötig hat, ansonsten Privatiers in Geldtransfers einzubinden.

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[online seit: 27.10.2006]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Darmstadt, AG, Geldwäsche via Internet - JurPC-Web-Dok. 0125/2006