JurPC Web-Dok. 182/2022 - DOI 10.7328/jurpcb20223712182

OLG Koblenz
Beschluss vom 07.06.2022

4 OLG 4 Ss 67/22

Dateiformate im elektronischen Rechtsverkehr

JurPC Web-Dok. 182/2022


Leitsatz:

    Elektronische Dokumente sind gemäß § 32a Abs. 2 Satz 1 StPO nur dann als für die Bearbeitung durch die Strafverfolgungsbehörden oder das Gericht geeignet anzusehen, wenn sie gemäß § 2 Abs. 1 ERVV im Dateiformat PDF oder TIFF übermittelt werden. Die Übersendung anderer Dateiformate ist ebenso unzulässig wie bloße Mitteilungen im Textfeld einer beA-Nachricht.

- Zum Volltext der Entscheidung via landesrecht.rlp.de -

[online seit: 20.12.2022]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: Koblenz, OLG, Dateiformate im elektronischen Rechtsverkehr - JurPC-Web-Dok. 0182/2022