JurPC Web-Dok. 151/2022 - DOI 10.7328/jurpcb20223710151

FG Berlin-Brandenburg
Beschluss vom 08.03.2022

8 V 8020/22

Keine Wahlfreiheit des mehrfach zugelassenen Bevollmächtigten hinsichtlich der Form der Antragstellung

JurPC Web-Dok. 151/2022


Orientierungssatz:

    Wird ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im Anwendungsbereich des § 52d FGO von einem Rechtsanwalt nicht in elektronischer Form eingereicht, so ist er unzulässig. § 52d FGO knüpft dabei allein an den Status (Zulassung) als Rechtsanwalt an. Ist der Bevollmächtigte zugleich als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zugelassen, ändert dies nichts an der Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach § 52d FGO.

- Zum Volltext der Entscheidung via gesetze.berlin.de -

[online seit: 19.10.2022]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: FG Berlin-Brandenburg, Keine Wahlfreiheit des mehrfach zugelassenen Bevollmächtigten hinsichtlich der Form der Antragstellung - JurPC-Web-Dok. 0151/2022