JurPC Web-Dok. 149/2022 - DOI 10.7328/jurpcb20223710149

Oberverwaltungsgericht NRW
Beschluss vom 06.07.2022

16 B 413/22

Vorübergehende Unmöglichkeit der Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen

JurPC Web-Dok. 149/2022


Leitsatz (der Redaktion):

    Von einer nur vorübergehenden Unmöglichkeit der Übermittlung eines elektronischen Dokuments kann nicht mehr gesprochen werden, wenn seit der Mitteilung einer Störung der Telefon- und Internetverbindung nach Stellung des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mehr als fünf Wochen vergangen sind und der Antragsteller nicht für sofortige Abhilfe sorgt bzw. darlegt, auf eine schnellere Behebung der von ihm geltend gemachten Störung hingewirkt zu haben oder beispielsweise die Beschaffung und Verwendung eines mobilen Hotspots veranlasst zu haben.

- Zum Volltext der Entscheidung via justiz.nrw.de -

[online seit: 19.10.2022]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: Oberverwaltungsgericht NRW, Vorübergehende Unmöglichkeit der Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen - JurPC-Web-Dok. 0149/2022