JurPC Web-Dok. 5/2022 - DOI 10.7328/jurpcb20223715

Saarländisches Oberlandesgericht
Beschluss vom 12.11.2021

SsRs 57/21 (72/21 OWi)

Einsicht in die Falldaten der Messreihe im Bußgeldverfahren

JurPC Web-Dok. 5/2022


Leitsätze (des Einsenders):

  1. Das Gebot des fairen Verfahrens gebietet es, dass die Verwaltungsbehörde im Rahmen eines Bußgeldverfahrens wegen Geschwindigkeitsüberschreitung dem Verteidiger des Betroffenen oder einem von diesem beauftragten Sachverständigen nicht bei den Akten befindliche amtliche Messunterlagen zur Verfügung stellt, um dem Betroffenen zu ermöglichen, die Berechtigung des auf das Ergebnis eines standardisierten Messverfahrens gestützten Tatvorwurfs zu überprüfen.
  2. Der Betroffene hat hierbei u. a. ein Recht auf Einsicht in die Falldaten der gesamten Messreihe einschließlich Statistikdatei, Token-Datei und Passwort, in die Wartungsnachweise bzw. Lebensakte des Messgeräts sowie dessen Gebrauchsanweisung.
  3. Jedenfalls die Nichtüberlassung des gegenständlichen Falldatensatzes des Betroffenen sowie der Statistikdatei verletzt den Betroffenen nach der für den saarländischen Rechtsanwender bindenden Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes (Lv 1/18) zudem in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör, so dass die Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Bußgeldrichters gemäß § 80 Abs. 1. Nr. 2 OWiG zuzulassen ist.
Hinweis der Redaktion:
Die Entscheidung wurde freundlicherweise eingesandt von Herrn RA Alexander Gratz, Bous (Saarland). Von ihm stammen auch die Leitsätze.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  224 KB)

[online seit: 18.01.2022]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Saarländisches Oberlandesgericht, Einsicht in die Falldaten der Messreihe im Bußgeldverfahren - JurPC-Web-Dok. 0005/2022