JurPC Web-Dok. 46/2021 - DOI 10.7328/jurpcb202136346

OLG Frankfurt a.M.

Beschluss vom 27.01.2021

24 U 42/20

Kein Widerrufsrecht bei unentgeltlichem Darlehensvertrag

JurPC Web-Dok. 46/2021, Abs. 1 - 8


Leitsatz (der Redaktion):

Ist zwischen den Parteien ein unentgeltlicher Darlehensvertrag (“0-Prozent”-Finanzierung) geschlossen worden, steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nicht zu.

Gründe:

Auf die Aufnahme tatbestandlicher Feststellungen wird verzichtet, §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 ZPO.Abs. 1
Die zulässige Berufung bleibt in der Sache ohne Erfolg.Abs. 2
Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf seinen Hinweisbeschluss vom 16. Oktober 2020.Abs. 3
Die hiergegen innerhalb eingeräumter Stellungnahmefrist vorgebrachten Einwände greifen nicht durch:Abs. 4
Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht dem Kläger schon deshalb nicht zu, weil es sich um eine 0%-Finanzierung handelte. Dies greift der Kläger inhaltlich auch nicht mehr an.Abs. 5
Soweit der Kläger vertiefend vorträgt, es sei ihm mittels einer einschränkungslosen Widerrufsinformation ein jedenfalls vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt worden, ist auch dies unzutreffend. Denn in Ziffer VIII 6 der AGB heißt es ausdrücklich: „Dem DN steht im Hinblick auf den Darlehensvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Einzelheiten sind in Ziffer X geregelt.“. Daraus erhellt, dass sich die Widerrufsinformation ausschließlich auf ein gesetzliches Widerrufsrecht bezieht, das vorliegend allerdings nicht besteht. Die Einräumung eines voraussetzungslosen Widerrufsrechts (BGH III ZR 628/16) liegt bereits von daher nicht vor.Abs. 6
Nach alledem war der Berufung der Erfolg zu versagen.Abs. 7
Nebenentscheidungen: §§ 97 Abs. 1, 708 Nr. 10, 713 ZPO.Abs. 8

(online seit: 31.03.2021)
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok, Abs.
Zitiervorschlag: Frankfurt a.M., OLG, Kein Widerrufsrecht bei unentgeltlichem Darlehensvertrag - JurPC-Web-Dok. 0046/2021