JurPC Web-Dok. 22/2021 - DOI 10.7328/jurpcb202136222

BayObLG München
Beschluss vom 26.11.2020

202 StRR 86/20

Mindestfeststellungen bei Verurteilung nach §§ 185, 186 StGB wegen in öffentlicher Social-Media-Gruppe eingestellter Postings

JurPC Web-Dok. 22/2021


Leitsätze:

  1. Eine Verurteilung wegen Beleidigung oder übler Nachrede setzt gerade dann, wenn die Strafbarkeit durch über das Internet verbreitete Beiträge in Form sog. Postings innerhalb einer „öffentlichen“ Gruppe im Rahmen einer Social-Media-Plattform als verwirklich angesehen wird, voraus, dass die als tatbestandlich und rechtswidrig (§ 193 StGB) gewerteten Äußerungen im Urteil entweder vollständig zitiert oder aber - soweit möglich - wenigstens nach ihrem jeweiligen Gesamtkontext in Form einer aussagekräftigen zusammenfassenden Darstellung im Urteil wiedergegeben werden, weil nur so auszuschließen ist, dass die inkriminierten Zitate nicht aus einem größeren Zusammenhang herausgerissenen sind.
  2. Der am Maßstab der Meinungsäußerungsfreiheit und ihrer Schranken zu messende Sinngehalt von in Form öffentlicher Postings verbreiteter Diskussionsbeiträge erschließt sich regelmäßig erst durch die vollständige Kenntnis etwaiger konkreter, u.a. durch (öffentliche) Benutzerkommentare, Rede und (reaktive) Gegenrede oder auch eingeschlossener privater Chats oder die Teilung von Links ermöglichender Apps und Verschlagwortungen oder der Verwendung sog. ‚Emoticons‘ und ‚Likes‘ zu eigenen (früheren) Beiträgen personenverschiedener Gruppenmitglieder geprägte Beiträge.

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[online seit: 16.02.2021]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: München, BayObLG, Mindestfeststellungen bei Verurteilung nach §§ 185, 186 StGB wegen in öffentlicher Social-Media-Gruppe eingestellter Postings - JurPC-Web-Dok. 0022/2021