| Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur besteht eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen. Dabei handelt es sich um eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt, die jedes Gericht einschließlich der Instanzgerichte trifft. Diese Pflicht resultiert aus dem Rechtsstaatsprinzip samt der Justizgewährungspflicht, dem Demokratieprinzip und dem Grundsatz der Gewaltenteilung. Zu veröffentlichen sind alle Entscheidungen, an denen ein tatsächliches oder mutmaßliches öffentliches Interesse besteht. Ein solches kann sich zum einen aus der medialen Berichterstattung ergeben, zum anderen aus entsprechenden Anfragen aus der Öffentlichkeit. Hierunter fallen auch beabsichtigte Publikationen in der juristischen Fachöffentlichkeit.
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