JurPC Web-Dok. 118/2020 - DOI 10.7328/jurpcb2020358118

OVG Lüneburg
Beschluss vom 22.07.2020

11 LA 104/19

Feststellung der Rechtswidrigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten durch eine Behörde per Telefax

JurPC Web-Dok. 118/2020


Leitsätze:

  1. Ob die Übermittlung eines Bescheides, der personenbezogene Daten enthält, durch die Behörde per Fax rechtswidrig war, kann im Wege einer Feststellungsklage bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses zur Überprüfung gestellt werden.
  2. Bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten per Fax muss die Behörde zur Gewährleistung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen Sicherungsvorkehrungen treffen. Welches Schutzniveau dabei einzuhalten ist, richtet sich nach der Sensibilität und Bedeutung der zu übermittelnden Daten, den potentiellen Gefahren bei der Faxübermittlung, dem Grad der Schutzbedürftigkeit des Betroffenen und dem mit den Sicherungsmaßnahmen verbundenen Aufwand.

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[online seit: 18.08.2020]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Zitiervorschlag: Lüneburg, OVG, Feststellung der Rechtswidrigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten durch eine Behörde per Telefax - JurPC-Web-Dok. 0118/2020