| - Die Entscheidung eines Ministeriums, für seinen Geschäftsbereich der Empfehlung des 1. Landesbeauftragten für Informationstechnik (CIO) zur Einführung eines bestimmten IT-Systems für den eigenen Geschäftsbereich zu folgen, ist keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, wenn das IT-System vom nachgeordneten Bereich tatsächlich erst noch einzuführen (tatsächliche Implementierung) ist.
- Dasselbe gilt, wenn das Ministerium eine nachgeordnete Dienststelle anweist, das IT-System dort tatsächlich einzuführen.
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